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Korrekte Meldung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich
Das hessische Landessozialgericht ist mit Urteil vom 27.11.2008, Az. L 8 KR 169/06 zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Erkrankung während eines europäischen Auslandsaufenthaltes kein Krankengeldanspruch besteht, wenn die Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht nach den europäischen Bestimmungen erfolgt ist.
Der Versicherte muss nämlich spätestens am dritten Tag nach ärztlicher Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit seine ärztliche Bescheinigung beim ausländischen Sozialversicherungsträger vorweisen.
Zum Fall
Ein Arbeitnehmer, spanischer Herkunft, war in Deutschland beschäftigt und bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert gewesen. Im Herbst 2001 begab er sich zu einem ...
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Das gezahlte Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht steuerpflichtig. Allerdings wird es bei der Steuerprogression entsprechend berücksichtigt. Das bedeutet, dass das Krankengeld zu den übrigen Einnahmen hinzugerechnet wird und sich daraus ein höherer Steuersatz ergibt. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 26.11.2008, Az. X R 53/06.
Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung auch noch weiter fest, dass nicht gegen das Grundgesetz verstoßen wird, wenn ...
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Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat die Arbeitsunfähigkeit immer selbst der Kasse zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung nicht bei der Kasse vorliegt.
Beispiel:
Arbeitsunfähigkeit beginnt am 05.01.2016
Arbeitsunfähigkeit wird der Kasse gemeldet am 15.01.2016
Ergebnis:
Die Arbeitsunfähigkeit ...
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