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Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade geben. Dabei werden Menschen mit Demenz besser berücksichtigt. In dieser Rubrik erhalten Sie alle Informationen zum neuen Recht ab dem 01.01.2017. Das Leistungsrecht bis zum 31.12.2016 können Sie der Rubrik Leistungen entnehmen.

besonderer Pflegebedarf
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Besondere Bedarfskonstellation führt zu einem Pflegegrad 5

Körperlich schwerst beeinträchtigte Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen, können durch die besondere Bedarfskonstellation den Pflegegrad 5 direkt zugewiesen bekommen, obwohl ihnen dieser nach der Punktevergabe des Begutachtungsassessments nicht zustehen würde. Diese besondere Bedarfskonstellation wird im § 15 Absatz 4 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) genau festgelegt.

Einführung Besondere Bedarfskonstellation war notwendig

Tatsächlich war die gesetzliche Regelung für eine besondere Bedarfskonstellation notwendig, da ein Patient, der noch im Vollbesitz seiner kognitiven Fähigkeiten ist, bei der Bewertung durch den Gutachter die erforderliche Punktzahl für den ...

Weiterlesen: Pflegegrad 5 bei besonderer Bedarfskonstellation

Widerspruch Pflegebedürftigkeit

Antragsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit

Werden für einen pflegebedürftigen Versicherten Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung benötigt, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse muss aufgrund dieses Antrages, gemäß § 18 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen unabhängigen Gutachter eine entsprechende Begutachtung veranlassen. Der beauftragte ...

Weiterlesen: Widerspruchsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit

Entlastungsbetrag

@ 45 b SGBXI regelt den neuen Entlastungsbetrag

Bereits bisher sahen die gesetzlichen Regelungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen vor. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird nun im @ 45 b SGB XI ab 01. Januar 2017 für diese Leistungen der Begriff bzw. die Leistung Entlastungsbetrag eingeführt.

Alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5, die Pflegeleistungen für den häuslichen Bereich erhalten, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wobei die ...

Weiterlesen: Der Entlastungsbetrag

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