Leistungen Krankenversicherung
Zuzahlung bei verordnungspflichtigen Arzneimitteln
Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, werden vom Arzt auf einem Rezept, jetzt eRezept, verordnet. Der Versicherte bzw. Patient erhält dann in der Apotheke das Medikament ausgehändigt. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Einen Eigenanteil muss der Versicherte übernehmen. Die Zuzahlung beträgt dabei pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro. Maximal jedoch die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.
Beispiel:
Medikament kostet 70,00 €, beträgt die Zuzahlung 7,00 e
Medikament kostet 10,00 €, beträgt Zuzahlung 5,00 €
Medikament kostet 300,00 € ...
Weiterlesen: Arzneimittel -Zuzahlung und Erstattungsregelung in der GKV-
Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form
Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.
Das E-Rezept ...
Elektronisches Arzneimittel-Rezept ab September 2022
Patienten können ab September 2022 E-Rezepte u.a. mit ihrem Smartphone in den Apotheken einlösen. Die Digitalisierung macht auch im Gesundheitswesen nicht halt. Bisher wurden den Versicherten die benötigten Medikamente auf einem „rosa Zettel“, dem Muster-16-Rezept, vom Arzt verschrieben und ausgehändigt. Patienten konnten dann mit diesem Formular in der Apotheke ihre Blutdrucksenker, Antibiotika oder andere verschreibungspflichtige ...
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