Leistungen Krankenversicherung
Zuzahlung bei verordnungspflichtigen Arzneimitteln
Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, werden vom Arzt auf einem Rezept, jetzt eRezept, verordnet. Der Versicherte bzw. Patient erhält dann in der Apotheke das Medikament ausgehändigt. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Einen Eigenanteil muss der Versicherte übernehmen. Die Zuzahlung beträgt dabei pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro. Maximal jedoch die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.
Beispiel:
Medikament kostet 70,00 €, beträgt die Zuzahlung 7,00 e
Medikament kostet 10,00 €, beträgt Zuzahlung 5,00 €
Medikament kostet 300,00 € ...
Weiterlesen: Arzneimittel -Zuzahlung und Erstattungsregelung in der GKV-
Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form
Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.
Das E-Rezept ersetzt das bisher verwendete in rosa Farbe gehaltene Papierrezept. Dabei verschreibt der Arzt das nötige Medikament in digitaler Form und speichert es auf einem Server ab. Der Patient bekommt dann nicht mehr das Rezept in Papierform ausgehändigt ...
Elektronisches Arzneimittel-Rezept ab September 2022
Patienten können ab September 2022 E-Rezepte u.a. mit ihrem Smartphone in den Apotheken einlösen. Die Digitalisierung macht auch im Gesundheitswesen nicht halt. Bisher wurden den Versicherten die benötigten Medikamente auf einem „rosa Zettel“, dem Muster-16-Rezept, vom Arzt verschrieben und ausgehändigt. Patienten konnten dann mit diesem Formular in der Apotheke ihre Blutdrucksenker, Antibiotika oder andere verschreibungspflichtige Medikamente abholen. Diese Rezepte können jetzt ab September 2022 durch das eRezept ersetzt werden, das dann in den Apotheken eingelöst werden kann.
Selbstverständlich können aber auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen weiterhin, wie ...
Kurzzeitpflege und Grundpflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit der Einführung der neuen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sowie der Kurzzeitpflege nach dem SGB V hat der Gesetzgeber eine Versorgungslücke geschlossen.
Vor Einführung der Neuerungen des Krankenhausstrukturgesetzes zum 01.01.2016 hatten Versicherte nur dann einen Anspruch auf eine grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung zu Lasten der Krankenversicherung, wenn diese im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlungspflege erforderlich waren.
Andernfalls war eine Leistungserbringung ausschließlich zu Lasten der Pflegeversicherung im Rahmen der Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit möglich. Sofern der Hilfebedarf jedoch ...
Weiterlesen: Kurzzeitpflege und Grundpflege durch die Krankenkasse
Ein neuer gesetzlicher Anspruch -Die Übergangspflege im Krankenhaus-
Für gesetzlich Versicherte besteht seit 20. Juli 2021 ein Anspruch auf Übergangspflege in einem Krankenhaus, sofern sie dort in stationärer Behandlung waren und nach der Entlassung notwendige weitere Behandlungen, wie häusliche Pflege nicht erbracht werden können oder dies nur unter erheblichen Aufwand möglich wäre. Es handelt sich dabei um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ist in § 39e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
In den letzten Jahren haben Betroffene immer wieder von erheblichen Problemen berichtet, einen Pflegedienst, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine geeignete Rehabilitationsmaßnahe für sich oder ihre ...
Weiterlesen: Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V
Unterkiefer-Protrusionsschiene (Anti-Schnarchschiene) bei Schlafapnoe
Wer an einer Schlafapnoe, also Atemaussetzern beim Schlafen leidet, kann künftig eine Unterkiefer-Protrusionsschiene, auch Anti-Schnarchschiene genannt, auf Kassenkosten erhalten.
Als obstruktive Schlafapnoe bezeichnet man behandlungsbedürftige wiederholte Atemaussetzer während des Schlafes, die dann z.B. zu Tagesschläfrigkeit oder Konzentrationsschwächen führen. Leiden Erwachsene unter einer solchen Schlafapnoe, können sie zukünftig eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene zu Lasten der Krankenkasse erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen (G-BA) hat am 20.11.2020 einen Beschluss gefasst, nachdem niedergelassene Ärzte diese Schiene ...
Weiterlesen: Krankenkassen übernehmen Kosten für Anti-Schnarchschiene
Leistungsanspruch nur über zugelassene Kassenärzte
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinen Urteilen vom 19. August 2020 entschieden, dass die Krankenkassen Behandlungen durch Heilpraktiker, Nahrungsergänzungsmittel sowie eine Feldenkrais-Therapie nicht bezahlen müssen. Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur von zugelassenen Ärzten nicht aber von Heilpraktikern abgerechnet werden. Gegen die ergangenen Urteile wurde eine Revision beim Bundessozialgericht nicht zugelassen.
Zu diesen Entscheidungen kam es, weil ein Mann aus Langenhagen bei Hannover, der unter anderem an chronischer Erschöpfung leidet gegen seine zuständige Krankenkasse klagte.
Zum Sachverhalt
Ein Mann, der unter anderem an ...
Digitale Gesundheitsanwendungen für gesetzlich Krankenversicherte
Bereits im Dezember 2019 hat der Gesetzgeber im „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) festgelegt, dass die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung auch digitale Gesundheitsanwendung, die allgemein als Apps auf Rezept bezeichnet werden, umfasst. Der genaue Umfang ist hierzu im § 33a Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) geregelt. Als Grundvoraussetzungen werden hier angegeben, dass die Hauptfunktion solcher Apps im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruht aber außerdem auch noch ein therapeutischer Nutzen vorhanden sein muss.
Es ist also nicht ausreichend, dass eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), ausschließlich dokumentiert, sie muss auch bei der ...
Erhöhung der Festzuschüsse beim Zahnersatz
Bis zum 30.09.2020 haben die Festzuschüsse 50 bis 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz abgedeckt. Den verbleibenden Kostenanteil mussten die gesetzlich Versicherten selbst tragen. Mit in Kraft treten des Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) am 10.05.2019 wurde die Zuschussregelung für Zahnersatz gem. § 55 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) ab dem 01.10.2020 geändert. Demnach steigen ab Oktober 2020 die Festzuschüsse.
Können Versicherte keinen Nachweis an einer einmal jährlichen Vorsorgeuntersuchung (unter 18-jährige einmal im Kalenderhalbjahr) beim Zahnarzt nachweisen erhöht sich der bisherige Festzuschuss von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten der ...
Weiterlesen: Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz ab Oktober 2020
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