Krankengeld Krankenversicherung
Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat die Arbeitsunfähigkeit immer selbst der Kasse zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung nicht bei der Kasse vorliegt.
Beispiel:
Arbeitsunfähigkeit beginnt am 05.01.2016
Arbeitsunfähigkeit wird der Kasse gemeldet am 15.01.2016
Ergebnis:
Die Arbeitsunfähigkeit hätte der Krankenkasse spätestens am 12.01.2016 gemeldet werden müssen. Nachdem die Arbeitsunfähigkeit erst am 15.01.2016 gemeldet wurde, ruht der Krankengeldanspruch bis zum 14.01.2016
Jeder Arbeitsunfähigkeitszeitraum ist zu ...
Weiterlesen: Kein Krankengeld bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Wahltarife für Krankengeld werden abgeschafft
In der Politik ist nur noch der Wandel beständig. Denn das Kabinett der Bundesregierung hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 beschlossen, dass der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld für Selbständige wieder eingeführt wird. Dies geht aus dem neuen Arzneimittelgesetz (AMG) hervor, das nach jetzigem Stand zum 01.08.2009 in Kraft treten wird.
Noch im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass eben dieser Anspruch künftig wegfallen wird und ...
Negatives Einkommen löst keinen Krankengeldanspruch aus
Hat ein hauptberuflich selbständiger Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse im abgelaufenen Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit negative Einkünfte erwirtschaftet, ist kein Krankengeld zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn der Selbständige seine Erwerbstätigkeit erst im Laufe des abgelaufenen Kalenderjahres aufgenommen hat.
Zu diesem Ergebnis ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 06.11.2008 Az. B 1 KR ...
Weiterlesen: Kein Krankengeld für Selbständige bei Negativeinkommen
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