Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen

Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2023
Fälligkeits- und Abgabetermine 2022
Mit den Beitragsnachweisen übermitteln die Arbeitgeber an die Krankenkassen, den sog. Einzugsstellen, die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Aufteilung auf die jeweiligen Sozialversicherungszweige wie Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem werden in den Beitragsnachweisen noch Umlagebeiträge zur U1 (Erstattungssatz für Erkrankung von Arbeitnehmer) und U2 (Erstattungssatz wegen Zahlungen bei ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2022

Kranken- und Pflegeversicherung bei Geringfügiger Beschäftigungen und Grenzüberschreitung.
Welche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit grenzüberschreitender Tätigkeit bestehen werden in diesem Artikel näher erläutert.
Grundsätzlich kommt die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 innerhalb der Mitgliedstaaten (EU, EWR und Schweiz) zur Anwendung.
Hier ist es so, dass ...
Seite 1 von 39
Newsletter Anmeldung
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.