Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Neue Regelungen im Beitragsberechnungsverfahren
Mit in Kraft treten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes Mitte Dezember 2023 wurde zum Vorteil für freiwillig Versicherte, insbesondere Selbständige, in der gesetzlichen Krankenversicherung das Verfahren zur Beitragsberechnung geändert. Dabei wurde die Rechtsgrundlage des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V angepasst. An sich geht es in dieser Regelung darum, dass freiwillig Versicherte die Höchstbeiträge zu entrichten haben, wenn nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht entsprechende Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheide) der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. D.h. in solchen Fällen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der ...
Weiterlesen: Mehr Zeit zum Einkommensnachweis für freiwillig Versicherte
Abgabe- und Fälligkeitstermine 2024
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von ...
Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2024
Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von ...
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