Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen

Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2025
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine Sozialversicherungsbeiträge 2025

Krankenversicherung der Studenten wird teurer
Ab dem 1. Oktober 2024 werden die BAföG-Sätze erhöht, was auch zu einem Anstieg der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende führt. Zusätzlich können individuelle Anpassungen der Beitragssätze durch die Krankenkassen erfolgen. Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, wird der Versicherungsschutz im kommenden Semester teurer. Dies ist auf die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 812,00 Euro auf 855,00 Euro zurückzuführen, der als Grundlage für die Berechnung der KVdS-Beiträge dient.
Der BAföG-Höchstsatz wird mit einem reduzierten Beitragssatz von 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen ...
Weiterlesen: Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Studenten ab Oktober 2024

Neue Regelungen im Beitragsberechnungsverfahren
Mit in Kraft treten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes Mitte Dezember 2023 wurde zum Vorteil für freiwillig Versicherte, insbesondere Selbständige, in der gesetzlichen Krankenversicherung das Verfahren zur Beitragsberechnung geändert. Dabei wurde die Rechtsgrundlage des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V angepasst. An sich geht es in dieser Regelung darum, dass freiwillig Versicherte die Höchstbeiträge zu entrichten haben, wenn nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht entsprechende Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheide) der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. D.h. in solchen Fällen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der ...
Weiterlesen: Mehr Zeit zum Einkommensnachweis für freiwillig Versicherte

Abgabe- und Fälligkeitstermine 2024
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2024

Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2023
Fälligkeits- und Abgabetermine 2022
Mit den Beitragsnachweisen übermitteln die Arbeitgeber an die Krankenkassen, den sog. Einzugsstellen, die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Aufteilung auf die jeweiligen Sozialversicherungszweige wie Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem werden in den Beitragsnachweisen noch Umlagebeiträge zur U1 (Erstattungssatz für Erkrankung von Arbeitnehmer) und U2 (Erstattungssatz wegen Zahlungen bei Mutterschutz) sowie die Insolvenzgeldumlage mitgeteilt. Mit dem Beitragsnachweis werden für den jeweiligen Abrechnungsmonat die Beiträge für die Beschäftigten an die zuständige Einzugsstelle übermittelt.
Die Beitragsnachweise müssen vom Arbeitgeber zu ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2022

Kranken- und Pflegeversicherung bei Geringfügiger Beschäftigungen und Grenzüberschreitung.
Welche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit grenzüberschreitender Tätigkeit bestehen werden in diesem Artikel näher erläutert.
Grundsätzlich kommt die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 innerhalb der Mitgliedstaaten (EU, EWR und Schweiz) zur Anwendung.
Hier ist es so, dass eine Person, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist (auch geringfügig), gemäß Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a dieser Verordnung den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates unterliegt.
Personen die also in Deutschland eine geringfügige oder ...

Vereinfachter Krankenkassenwechsel
Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 sowie dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) vom 12.06.2020 wurde das Krankenkassenwahlrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2021 modifiziert. Rechtsgrundlage bleibt weiterhin der § 175 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).
Neben der Reduzierung der Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate werden unter anderem das Verfahren des Krankenkassenwechsels bei Eintritt der Versicherungspflicht/Versicherungsberechtigung vereinfacht sowie ein elektronisches Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und elektronische Mitgliedsbescheinigungen im Arbeitgeber-Meldeverfahren ...
Abgabe- und Fälligkeitstermine 2021
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2021
Anhebung durchschnittliche Zusatzbeitrag
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent angehoben wird. Das BMG plant für die Kassen allerdings Ausnahmeregelungen bei der Beitragsanhebung.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß § 242 a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) wurde nach einer Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13. Oktober 2020 entsprechend festgelegt. Darauf wurde durch das BMG in seiner Veröffentlichung hingewiesen.
Hinsichtlich der für 2021 zu erwartenden ...
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