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Vereinfachter Krankenkassenwechsel
Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 sowie dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) vom 12.06.2020 wurde das Krankenkassenwahlrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2021 modifiziert. Rechtsgrundlage bleibt weiterhin der § 175 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).
Neben der Reduzierung der Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate werden unter anderem das Verfahren des Krankenkassenwechsels bei Eintritt der Versicherungspflicht/Versicherungsberechtigung vereinfacht sowie ein elektronisches Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und elektronische Mitgliedsbescheinigungen im Arbeitgeber-Meldeverfahren ...
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Abgabe- und Fälligkeitstermine 2021
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von ...
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Anhebung durchschnittliche Zusatzbeitrag
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent angehoben wird. Das BMG plant für die Kassen allerdings Ausnahmeregelungen bei der Beitragsanhebung.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß § 242 a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) wurde ...
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