logo rentenberatung kleinlein

Allgemeines

Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat das Krankengeld die Aufgabe, den Lebensstandard bzw. die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich dabei nach dem zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen.

Berechnung des Krankengeldes

 

Grundlage für die Krankengeldberechnung ist das Regelentgelt. Es wird aus dem regelmäßigen erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Bei der Berechnung des Regelentgelts unterscheidet man, ob der Versicherte sein Arbeitsentgelt
-nach der Stundenzahl erhält oder
-das Arbeitsentgelt auf der Basis eines Festlohnes ...

Weiterlesen: Höhe des Krankengeldes

Anspruch entfällt

Wird einem Versicherten rückwirkend eine Altersrente zugebilligt, so entfällt der Anspruch auf Krankengeld ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Rente. Zu diesem Ergebnis ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.12.2007 gekommen.
Im Ergebnis wird die Auffassung des Gesetzgebers, das sich im § 50 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) wieder findet, bestätigt.

Zum Fall

 

Die Versicherte war Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und erhielt ...

Weiterlesen: Kein Krankengeld bei Rentenzubilligung

 

Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

In der Sozialversicherung wird immer nach dem Grundsatz „Reha vor Rene“ gehandelt. Aus diesem Grund haben die Träger der Rentenversicherung vor einer Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente zu prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe notwendig sind.

In solchen Fällen können Versicherte von den Krankenkassen aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche ...

Weiterlesen: Krankengeld und Rehabilitation

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2