Leistungen Rentenversicherung
Onkologische Nachsorgerehabilitation
Bei dieser Form der Rehabilitation geht es um die spezielle Nachsorge nach einer bösartigen Krebserkrankung. Die Beseitigung oder Milderung von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen stehen dabei im Vordergrund. Es geht dabei um die Festigung des operativen Erfolgs nach einem operativen Eingriff oder einer absolvierten Chemo- oder Strahlentherapie. § 31 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Teil 6 (SGB VI) i.V.m. den CA-Richtlinien (Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von onkologischen Nachsorgeleistungen bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen) bilden dabei die Rechtsgrundlage hierfür.
Voraussetzungen
Die ...
Deutliche Rentensteigerung um 4,57 Prozent
Nach Feststellungen des Statistischen Bundeamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zum 01.07.2024 die Renten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern um 4,57 Prozent steigen. Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 1000,00 € macht das einen Mehrbetrag von 45,70 €. Die Rentensteigerung liegt damit im dritten Jahr nacheinander um jeweils über 4 Prozentpunkte zu. Ein Novum ist, dass Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst werden. In Zukunft wird es somit eine bundeseinheitliche Rentenanpassung geben.
Auf Grund der Situation des Arbeitsmarktes und der guten Lohnabschlüsse lässt dies die erhebliche Rentenerhöhung zu, die auch über der ...
Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei EM-Rentenbezieher im Jahr 2024
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen werden die in der Sozialversicherung entscheidenden Rechengrößen an der Einkommensentwicklung angepasst. Demnach haben sich die Löhne im Bundesgebiet um 4,13 Prozent nach oben entwickelt. Die Bundesregierung hat am 11.10.2023 die Verordnung für die Änderung der Sozialversicherungswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Auf Grund der geänderten Sozialversicherungswerte werden sich auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrenten für das Jahr 2024 nach oben verschieben.
Maßgeblich hierfür ist die Anhebung der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt ...
Weiterlesen: Neue Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024
Rentensteigerung im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent
Gemäß den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent steigen. Somit wird der aktuelle Rentenwert im Westen und Osten gleich sein. Aufgrund einer höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.
Die Erhöhung der Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten ist auf die positive wirtschaftliche Entwicklung und die Lohnsteigerungen zurückzuführen. Das Sicherungs- bzw. Rentenniveau bleibt stabil bei über 48 ...
Anhebung der Erwerbsminderungsrente fällt für Bestandsrentner aus
Am 10.11.2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen (B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R) darüber entschieden, dass Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die bereits vor dem 01.01.2019 im Rentenbezug gestanden haben, keinen Anspruch auf eine höher Erwerbsminderungsrente haben. Für die sogenannten Bestandsrentner scheidet eine Anhebung der sog. Zurechnungszeiten aus. D.h. diese Rentenbezieher bleiben für eine Anhebung der Rentenbezüge, wie es für die ab 2018 und ab 2019 neu bewilligten Renten der Fall war, unberücksichtigt (s. Artikel „Erwerbsminderungsrenten erhöhen sich“ und „Neue Rentenreform zum 01.01.2019“)
Die vor dem BSG klagenden Rentner ...
Weiterlesen: Bestandsrentner erhalten keine höhere Erwerbsminderungsrente
Neue Regelung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner und EM-Rentner ab 2023
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) hat der Gesetzgeber eine wesentliche Anpassung bzw. Verbesserung bei den Altersfrührentnern und Beziehern einer Erwerbsminderungsrente beschlossen. Es geht dabei um den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer Altersrente vor Beginn der Regelaltersgrenze sowie eine Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeit für Erwerbsminderungsrentner ab dem 01.01.2023.
Veränderungen bei den vorzeitigen Altersrenten
Ab dem 01.01.2023 dürfen Bezieher einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass es ...
Weiterlesen: Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner und EM-Renter ab 2023
Unübersichtliche Rentenbescheide
Viele Tausende Rentenbescheide wurden wegen Fehlerhaftigkeit beanstandet. Deshalb hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass künftig durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wieder mehr Informationen in den Bescheiden hinsichtlich der Rentenfeststellung und Rentenberechnung angegeben werden müssen.
Das höchste deutsche Sozialgericht unterstützt mit seiner Entscheidung die wiederholten Appelle und Aufforderungen der unabhängigen Rentenberater im Hinblick auf eine höhere Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei den Rentenbescheiden.
Übereinstimmung besteht mit Sicherheit bei allen Beteiligten dahingehend, dass Entscheidungen von Behörden in einer allgemeinverständlichen Sprache ...
Anpassung der Rentenhöhe für Bestandsrentner einer EM-Rente
Die Bundesregierung hat am 13.04.2022 einen Entwurf zur Verbesserung von Leistungen bei bestehenden Erwerbsminderungsrenten sowie einen Gesetzesentwurf zur Rentenanpassung 2022 beschlossen. Im Rentenanpassungs- und Werwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz werden Regelungen zur Rentenanpassung 2022, sowie ein pauschaler Zuschlag für Bestandsrenten, die bisher von der Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge nicht berücksichtigt wurden, festgelegt. Das Gesetz wird ab dem 01. Juli 2024 in Kraft treten.
Verbesserungen für Rentenbezieher von Erwerbsminderungsrenten wurden bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgelegt. Von den ...
Weiterlesen: Erwerbsminderungsrenten werden ab Juli 2024 erhöht
Arbeitsausfalltage im Beitrittsgebiet als rentenrechtliche Zeit
Für Versicherte der ehemaligen DDR ergeben sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie der Mutterschutzfristen aus den früheren Ausweisen für Arbeit und Sozialversicherung (SVA). Dieser sog. „Sozialversicherungsausweis“ musste im Beitrittsgebiet von den Arbeitgebern der Beschäftigten geführt werden. Allerdings ist immer wieder aufgefallen, dass in den Betrieben die einzelnen Zeiträume der Arbeitsunterbrechung in Bezug auf Krankheit und Schwangerschaft nicht immer ordnungsgemäß geführt wurden. Stattdessen erfolgte für das jeweilige Kalenderjahr eine Gesamtsumme der angefallenen Arbeitsausfalltage.
Nach § 252a Abs. 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 (SGB VI) werden ...
Weiterlesen: Rentenrechtliche Bewertung von Arbeitsausfalltagen in der ehem. DDR
Höhere Hinzuverdienstgrenze bleibt auch für 2022 bestehen
Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, man spricht dabei von Altersfrührentner, können auch im Jahr 2022 bis zu 46.060 € hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.
Altersfrührentner gehören zu dem Personenkreis, die eine Altersrente beziehen, aber die Altersgrenze für eine Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. D.h. diese Rentner beziehen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Rentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, müssen somit Hinzuverdienstgrenzen beachten. Werden diese überschritten, droht eine ...
Weiterlesen: Erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Altersfrührentner 2022
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