Leistungen Rentenversicherung

Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei EM-Rentenbezieher im Jahr 2024
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen werden die in der Sozialversicherung entscheidenden Rechengrößen an der Einkommensentwicklung angepasst. Demnach haben sich die Löhne im Bundesgebiet um 4,13 Prozent nach oben entwickelt. Die Bundesregierung hat am 11.10.2023 die Verordnung für die Änderung der Sozialversicherungswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Auf Grund der geänderten Sozialversicherungswerte werden sich auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrenten für das Jahr 2024 nach oben verschieben.
Maßgeblich hierfür ist die Anhebung der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt ...
Weiterlesen: Neue Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024

Rentensteigerung im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent
Gemäß den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent steigen. Somit wird der aktuelle Rentenwert im Westen und Osten gleich sein. Aufgrund einer höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher als gesetzlich ...

Anhebung der Erwerbsminderungsrente fällt für Bestandsrentner aus
Am 10.11.2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen (B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R) darüber entschieden, dass Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die bereits vor dem 01.01.2019 im Rentenbezug gestanden haben, keinen Anspruch auf eine höher Erwerbsminderungsrente haben. Für die sogenannten Bestandsrentner scheidet eine Anhebung der sog. Zurechnungszeiten aus. D.h. diese Rentenbezieher bleiben für eine ...
Weiterlesen: Bestandsrentner erhalten keine höhere Erwerbsminderungsrente
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