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Rentenneuberechnung
TunedIn61/Shotshop.com

Neuberechnung der Erwerbs- und Witwenrenten ab 01.12.2025

Bereits seit Juli 2024 ist gesetzlich geregelt, dass Bestandsrentner, die von 2001 bis 2018 einmal eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, einen pauschalen Zuschlag von 7,5 bzw. 4,5 Prozent erhalten, weil sie bisher von der Verlängerung der sog. Zurechnungszeit nicht berücksichtigt worden waren (s. Artikel Erwerbsminderungsrenten werden ab Juli 2024 erhöht). Ab dem 01.12.2025 werden diese bisher geleisteten Zuschläge in die laufenden Rentenberechnung eingerechnet. Dies kann zu einer weiteren Erhöhung der Rentenzahlung, aber im Falle des Bezugs einer Witwenrente zu einer Rentenminderung führen.

Rentennachzahlung im Dezember 2025 möglich

Personen, die in der Zeit vom ...

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Rentenerhöhung
Gk/Shotshop.com

Renten steigen zum 1. Juli 2025

Das Kabinett der kommissarisch geführten Ampelregierung hat kurz vor dem Regierungswechsel in einer Verordnung beschlossen, dass die Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozentpunkte steigen werden. Die positive Lohnentwicklung führt auch wie in den vergangenen Jahren zu einer erneut respektablen Rentenerhöhung, von denen die Rentner und Rentnerinnen profitieren werden.

Entwicklung der Löhne und Gehälter maßgebend

Ausschlaggebend für die deutliche Anhebung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigungen im vergangenen Jahr. Dieser Rechenparameter ist gesetzlich festgelegt und soll das Mindestrentenniveau auf die gesetzlich festgelegten 48 Prozent einhalten. Die Kaufkraft der Rentner ...

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Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten
Alexander Limbach/Shotshop.com

Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab dem 01.01.2025

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können, soweit es gesundheitlich möglich ist, noch zusätzlich arbeiten. Allerdings kann das daraus erzielte Einkommen zu einer Kürzung oder Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen. Dies bedeutet, dass nur in einer bestimmten Höhe hinzuverdient werden darf.

Die Höhe des Hinzuverdienstes ist abhängig von der Art der Erwerbsminderungsrente, die bezogen wird. Es wird dabei unterschieden zwischen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gewährt, wenn das Restleistungsvermögen unter drei Stunden täglich liegt. Nachdem die Erwerbsfähigkeit der ...

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Reha
Kristine Scherr/Shotshop.com

Onkologische Nachsorgerehabilitation

Bei dieser Form der Rehabilitation geht es um die spezielle Nachsorge nach einer bösartigen Krebserkrankung. Die Beseitigung oder Milderung von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen stehen dabei im Vordergrund. Es geht dabei um die Festigung des operativen Erfolgs nach einem operativen Eingriff oder einer absolvierten Chemo- oder Strahlentherapie. § 31 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Teil 6 (SGB VI) i.V.m. den CA-Richtlinien (Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von onkologischen Nachsorgeleistungen bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen) bilden dabei die Rechtsgrundlage hierfür.

Voraussetzungen

Die ...

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Rentenerhöhung
Gk/Shotshop.com

Deutliche Rentensteigerung um 4,57 Prozent

Nach Feststellungen des Statistischen Bundeamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zum 01.07.2024 die Renten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern um 4,57 Prozent steigen. Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 1000,00 € macht das einen Mehrbetrag von 45,70 €. Die Rentensteigerung liegt damit im dritten Jahr nacheinander um jeweils über 4 Prozentpunkte zu. Ein Novum ist, dass Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst werden. In Zukunft wird es somit eine bundeseinheitliche Rentenanpassung geben.

Auf Grund der Situation des Arbeitsmarktes und der guten Lohnabschlüsse lässt dies die erhebliche Rentenerhöhung zu, die auch über der ...

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Hinzuverdienst
Alexander Limbach/Shotshop.com

Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei EM-Rentenbezieher im Jahr 2024

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen werden die in der Sozialversicherung entscheidenden Rechengrößen an der Einkommensentwicklung angepasst. Demnach haben sich die Löhne im Bundesgebiet um 4,13 Prozent nach oben entwickelt. Die Bundesregierung hat am 11.10.2023 die Verordnung für die Änderung der Sozialversicherungswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Auf Grund der geänderten Sozialversicherungswerte werden sich auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrenten für das Jahr 2024 nach oben verschieben.

Maßgeblich hierfür ist die Anhebung der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt ...

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Rentensteigerung
Erwin Wodicka/Shotshop.com

Rentensteigerung im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent

Gemäß den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent steigen. Somit wird der aktuelle Rentenwert im Westen und Osten gleich sein. Aufgrund einer höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.
Die Erhöhung der Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten ist auf die positive wirtschaftliche Entwicklung und die Lohnsteigerungen zurückzuführen. Das Sicherungs- bzw. Rentenniveau bleibt stabil bei über 48 ...

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Erwerbsminderungsrente
Erwin Wodicka/Shotshop.com

Anhebung der Erwerbsminderungsrente fällt für Bestandsrentner aus

Am 10.11.2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen (B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R) darüber entschieden, dass Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die bereits vor dem 01.01.2019 im Rentenbezug gestanden haben, keinen Anspruch auf eine höher Erwerbsminderungsrente haben. Für die sogenannten Bestandsrentner scheidet eine Anhebung der sog. Zurechnungszeiten aus. D.h. diese Rentenbezieher bleiben für eine Anhebung der Rentenbezüge, wie es für die ab 2018 und ab 2019 neu bewilligten Renten der Fall war, unberücksichtigt (s. Artikel „Erwerbsminderungsrenten erhöhen sich“ und „Neue Rentenreform zum 01.01.2019“)

Die vor dem BSG klagenden Rentner ...

Weiterlesen: Bestandsrentner erhalten keine höhere Erwerbsminderungsrente

Hinzuverdienst
Kasper Nymann/Shotshop.com

Neue Regelung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner und EM-Rentner ab 2023

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) hat der Gesetzgeber eine wesentliche Anpassung bzw. Verbesserung bei den Altersfrührentnern und Beziehern einer Erwerbsminderungsrente beschlossen. Es geht dabei um den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer Altersrente vor Beginn der Regelaltersgrenze sowie eine Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeit für Erwerbsminderungsrentner ab dem 01.01.2023.

Veränderungen bei den vorzeitigen Altersrenten

Ab dem 01.01.2023 dürfen Bezieher einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass es ...

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Rentenbescheid
Erwin Wodicka/Shotshop.com

Unübersichtliche Rentenbescheide

Viele Tausende Rentenbescheide wurden wegen Fehlerhaftigkeit beanstandet. Deshalb hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass künftig durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wieder mehr Informationen in den Bescheiden hinsichtlich der Rentenfeststellung und Rentenberechnung angegeben werden müssen.

Das höchste deutsche Sozialgericht unterstützt mit seiner Entscheidung die wiederholten Appelle und Aufforderungen der unabhängigen Rentenberater im Hinblick auf eine höhere Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei den Rentenbescheiden.

Übereinstimmung besteht mit Sicherheit bei allen Beteiligten dahingehend, dass Entscheidungen von Behörden in einer allgemeinverständlichen Sprache ...

Weiterlesen: Rentenbescheide immer wieder fehlerhaft

Service

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KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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