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Anpassung der Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2011

Neuer Anpassungsfaktor

Die Höhe des Krankengeldes, Verletztengeldes und auch Übergangsgeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres der Zahlung entsprechend angepasst. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Anpassungsfaktor richtet sich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.
Der nun bekanntgegebene Anpassungsfaktor ergibt zum 01.07.2011 einen Wert von 1,0229. Deshalb erfolgt eine Anpassung der Entgeltersatzleistungen 2,29 v.H.
Detaillierte Informationen zu dieser Thematik ergeben sich aus dem Artikel „Erhöhung des Krankengeldes“.

Keine Krankengelddynamisierung vom 01.07.2010 bis 30.06.2011

Anpassung Krankengeld

Das Krankengeld aber auch Verletztengeld oder Übergangsgeld wird bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne eines Arbeitnehmers vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Hierzu teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres den ...

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Krankengeldansprüche durchsetzen
Krankengeldansprüche durchsetzen

Reduzierung der Krankengeldausgaben

Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit hat grds. jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass die Krankenkassen vor allem bei älteren Arbeitnehmern und Langzeitkranken versuchen, die Zahlung des Krankengeldes aus rechtswidrigen Gründen einzustellen oder die Versicherten in Richtung Rente zu drängen.
Durch ständig steigende Kosten im Gesundheitssystem ...

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