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ohne qualifizierte Prüfung ist falsch!

Obwohl eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dürfen die Krankenkassen nicht einfach nach Aktenlage die weitere Krankengeldzahlung ablehnen.
Stattdessen sind die Kassen verpflichtet, ausführliche medizinische Ermittlungen durchzuführen.
Dazu ist es erforderlich, dass der behandelnde Arzt über den Gesundheitszustand des Versicherten befragt wird und eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt wurde.

Zu diesem Ergebnis kam das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 18.10.2007 (AZ: L 8 KR 228/06).

Sachverhalt

In dem Fall ging es um eine Versicherte, die wegen einer psychischen Erkrankung von Ihrem behandelnden Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde. Die Krankenkasse stellte nach einer Weile die Krankengeldzahlung ein, obwohl von verschiedenen Ärzten die weitere Arbeitsunfähigkeit bestätigt wurde. Bei Ihrer Entscheidung stützte sich die Krankenkasse auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes das nach bloßer Aktenlage efolgte.

Begründung der Entscheidung

Die Krankenkasse wurde vom Landessozialgericht in Hessen dazu verurteilt, das Krankengeld weiter zu zahlen. Grund hierfür war die nicht qualifizierte Ermittlung des Krankheitszustandes der Versicherten von Seiten der Krankenkasse bzw. MDK. Es muss ein ausführliches sozialmedizinisches Gegengutachten vorliegen um von der Auffassung der behandelnden Ärzte abweichen zu können. Eine einfache Beurteilung nach Aktenlage reicht gerade bei psychisch erkrankten Personen nicht aus.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Die meisten Krankenkassen stehen unter einem enormen Kostendruck und müssen die Leistungsausgaben reduzieren. Hierzu gehören auch Einsparungen bei der Zahlung von Krankengeld. Aus diesem Grund erfolgt manchmal die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit/Krankengeldzahlung von Seiten der Krankenkassen aus reiner Willkür –was ja der o.g. Fall beweist.
Deshalb ist eine qualifizierte Unterstützung eines unabhängigen Rentenberaters erforderlich. Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Krankengeldansprüche ggf. auch im Widerspruchs- und Klageverfahren.

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