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Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge
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Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2025

Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...

Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine Sozialversicherungsbeiträge 2025

Krankenversicherung der Studenten
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Krankenversicherung der Studenten wird teurer

Ab dem 1. Oktober 2024 werden die BAföG-Sätze erhöht, was auch zu einem Anstieg der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende führt. Zusätzlich können individuelle Anpassungen der Beitragssätze durch die Krankenkassen erfolgen. Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, wird der Versicherungsschutz im kommenden Semester teurer. Dies ist auf die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 812,00 Euro auf 855,00 Euro zurückzuführen, der als Grundlage für die Berechnung der KVdS-Beiträge dient.

Der BAföG-Höchstsatz wird mit einem reduzierten Beitragssatz von 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen ...

Weiterlesen: Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Studenten ab Oktober 2024

Krankenversicherungsbeiträge
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Neue Regelungen im Beitragsberechnungsverfahren

Mit in Kraft treten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes Mitte Dezember 2023 wurde zum Vorteil für freiwillig Versicherte, insbesondere Selbständige, in der gesetzlichen Krankenversicherung das Verfahren zur Beitragsberechnung geändert. Dabei wurde die Rechtsgrundlage des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V angepasst. An sich geht es in dieser Regelung darum, dass freiwillig Versicherte die Höchstbeiträge zu entrichten haben, wenn nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht entsprechende Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheide) der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. D.h. in solchen Fällen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der ...

Weiterlesen: Mehr Zeit zum Einkommensnachweis für freiwillig Versicherte

Arzneimittel
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Zuzahlung bei verordnungspflichtigen Arzneimitteln

Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, werden vom Arzt auf einem Rezept, jetzt eRezept, verordnet. Der Versicherte bzw. Patient erhält dann in der Apotheke das Medikament ausgehändigt. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Einen Eigenanteil muss der Versicherte übernehmen.  Die Zuzahlung beträgt dabei pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro. Maximal jedoch die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.

Beispiel:

Medikament kostet 70,00 €, beträgt die Zuzahlung 7,00 e

Medikament kostet 10,00 €, beträgt Zuzahlung 5,00 €

Medikament kostet 300,00 € ...

Weiterlesen: Arzneimittel -Zuzahlung und Erstattungsregelung in der GKV-

E-Rezept
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Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form

Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.

Das E-Rezept ersetzt das bisher verwendete in rosa Farbe gehaltene Papierrezept. Dabei verschreibt der Arzt das nötige Medikament in digitaler Form und speichert es auf einem Server ab. Der Patient bekommt dann nicht mehr das Rezept in Papierform ausgehändigt ...

Weiterlesen: E-Rezept verpflichtend ab 01.01.2024

Abgabetermine für Beitragsnachweise
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Abgabe- und Fälligkeitstermine 2024

Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...

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Patient
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Den Traum von der Selbstständigkeit haben viele Menschen. Es geht ihnen darum, sich selbst zu verwirklichen. Nicht wenige wagen den Schritt zum Unternehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Staat fördert über die Jobcenter solche Pläne, die allerdings gut durchdacht sein wollen. Neben einem funktionierenden Businessplan erfordert die Unternehmensgründung eine gute Vorsorgeplanung. Diese beschränkt sich nicht auf die Risiken im Betrieb, denn auch die soziale Absicherung der Gründer ist zu beachten.

Wenn die Krankheit zuschlägt

Unternehmer müssen anders vorsorgen als Angestellte. Arbeitnehmer sind nicht nur krankenversichert, sondern genießen bei einer Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Auch für die ...

Weiterlesen: Warum bei der Unternehmensgründung auch das Krankheitsrisiko bedacht werden sollte

Abgabe- und Fälligkeitstermine 2023
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Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023

Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...

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E-Rezept
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Elektronisches Arzneimittel-Rezept ab September 2022

Patienten können ab September 2022 E-Rezepte u.a. mit ihrem Smartphone in den Apotheken einlösen. Die Digitalisierung macht auch im Gesundheitswesen nicht halt. Bisher wurden den Versicherten die benötigten Medikamente auf einem „rosa Zettel“, dem Muster-16-Rezept, vom Arzt verschrieben und ausgehändigt. Patienten konnten dann mit diesem Formular in der Apotheke ihre Blutdrucksenker, Antibiotika oder andere verschreibungspflichtige Medikamente abholen. Diese Rezepte können jetzt ab September 2022 durch das eRezept ersetzt werden, das dann in den Apotheken eingelöst werden kann.

Selbstverständlich können aber auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen weiterhin, wie ...

Weiterlesen: Das neue E-Rezept für Arzneimittel

Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege und Grundpflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der Einführung der neuen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sowie der Kurzzeitpflege nach dem SGB V hat der Gesetzgeber eine Versorgungslücke geschlossen.

Vor Einführung der Neuerungen des Krankenhausstrukturgesetzes zum 01.01.2016 hatten Versicherte nur dann einen Anspruch auf eine grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung zu Lasten der Krankenversicherung, wenn diese im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlungspflege erforderlich waren.

Andernfalls war eine Leistungserbringung ausschließlich zu Lasten der Pflegeversicherung im Rahmen der Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit möglich. Sofern der Hilfebedarf jedoch ...

Weiterlesen: Kurzzeitpflege und Grundpflege durch die Krankenkasse

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