Krankenversicherung

Gestaffelte Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Schwangere und Mütter erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum der Schutzfristen unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Bundestag hat einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Frauen nach Fehlgeburten unternommen. Ab dem 01.06.2025 gelten gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Grundlage ist das Mutterschutzanpassungsgesetz. Frauen, denen es nicht möglich ist, eine Schwangerschaft bis zum Ende ...
Weiterlesen: Erweiterter Mutterschaftsgeldanspruch bei Fehlgeburten ab 01.06.2025

Kein Anspruch auf Fahrkosten durch Krankenkasse
Es besteht kein krankenversicherungsrechtlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten von Fahrten zum Arbeitsplatz während einer stufenweisen Wiedereingliederung beim Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Zu dieser Entscheidung ist das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 16.05.2024, B 1 KR 7/23 R gekommen.
Kein Zusammenhang zu einer medizinischen Rehabilitation
Der als Arbeitnehmer beschäftigte Kläger war arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld (Krg). Maßnahmen der Rehabilitation (Reha) in einer ambulanten oder stationären Einrichtung nahm er in diesem Zeitraum nicht in Anspruch. Die behandelnde Hausärztin stellte für den Kläger einen ärztlichen ...
Weiterlesen: Keine Fahrkostenerstattung zu einer stufenweisen Wiedereingliederung

Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2025
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine Sozialversicherungsbeiträge 2025

Krankenversicherung der Studenten wird teurer
Ab dem 1. Oktober 2024 werden die BAföG-Sätze erhöht, was auch zu einem Anstieg der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende führt. Zusätzlich können individuelle Anpassungen der Beitragssätze durch die Krankenkassen erfolgen. Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, wird der Versicherungsschutz im kommenden Semester teurer. Dies ist auf die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 812,00 Euro auf 855,00 Euro zurückzuführen, der als Grundlage für die Berechnung der KVdS-Beiträge dient.
Der BAföG-Höchstsatz wird mit einem reduzierten Beitragssatz von 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen ...
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Neue Regelungen im Beitragsberechnungsverfahren
Mit in Kraft treten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes Mitte Dezember 2023 wurde zum Vorteil für freiwillig Versicherte, insbesondere Selbständige, in der gesetzlichen Krankenversicherung das Verfahren zur Beitragsberechnung geändert. Dabei wurde die Rechtsgrundlage des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V angepasst. An sich geht es in dieser Regelung darum, dass freiwillig Versicherte die Höchstbeiträge zu entrichten haben, wenn nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht entsprechende Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheide) der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. D.h. in solchen Fällen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der ...
Weiterlesen: Mehr Zeit zum Einkommensnachweis für freiwillig Versicherte

Zuzahlung bei verordnungspflichtigen Arzneimitteln
Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, werden vom Arzt auf einem Rezept, jetzt eRezept, verordnet. Der Versicherte bzw. Patient erhält dann in der Apotheke das Medikament ausgehändigt. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Einen Eigenanteil muss der Versicherte übernehmen. Die Zuzahlung beträgt dabei pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro. Maximal jedoch die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.
Beispiel:
Medikament kostet 70,00 €, beträgt die Zuzahlung 7,00 e
Medikament kostet 10,00 €, beträgt Zuzahlung 5,00 €
Medikament kostet 300,00 € ...
Weiterlesen: Arzneimittel -Zuzahlung und Erstattungsregelung in der GKV-

Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form
Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.
Das E-Rezept ersetzt das bisher verwendete in rosa Farbe gehaltene Papierrezept. Dabei verschreibt der Arzt das nötige Medikament in digitaler Form und speichert es auf einem Server ab. Der Patient bekommt dann nicht mehr das Rezept in Papierform ausgehändigt ...

Abgabe- und Fälligkeitstermine 2024
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2024

Den Traum von der Selbstständigkeit haben viele Menschen. Es geht ihnen darum, sich selbst zu verwirklichen. Nicht wenige wagen den Schritt zum Unternehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Staat fördert über die Jobcenter solche Pläne, die allerdings gut durchdacht sein wollen. Neben einem funktionierenden Businessplan erfordert die Unternehmensgründung eine gute Vorsorgeplanung. Diese beschränkt sich nicht auf die Risiken im Betrieb, denn auch die soziale Absicherung der Gründer ist zu beachten.
Wenn die Krankheit zuschlägt
Unternehmer müssen anders vorsorgen als Angestellte. Arbeitnehmer sind nicht nur krankenversichert, sondern genießen bei einer Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Auch für die ...
Weiterlesen: Warum bei der Unternehmensgründung auch das Krankheitsrisiko bedacht werden sollte

Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2023
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