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Krankenversicherungsbeiträge
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Neue Regelungen im Beitragsberechnungsverfahren

Mit in Kraft treten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes Mitte Dezember 2023 wurde zum Vorteil für freiwillig Versicherte, insbesondere Selbständige, in der gesetzlichen Krankenversicherung das Verfahren zur Beitragsberechnung geändert. Dabei wurde die Rechtsgrundlage des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V angepasst. An sich geht es in dieser Regelung darum, dass freiwillig Versicherte die Höchstbeiträge zu entrichten haben, wenn nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht entsprechende Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheide) der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. D.h. in solchen Fällen, werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der ...

Weiterlesen: Mehr Zeit zum Einkommensnachweis für freiwillig Versicherte

Arzneimittel
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Zuzahlung bei verordnungspflichtigen Arzneimitteln

Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, werden vom Arzt auf einem Rezept, jetzt eRezept, verordnet. Der Versicherte bzw. Patient erhält dann in der Apotheke das Medikament ausgehändigt. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Einen Eigenanteil muss der Versicherte übernehmen.  Die Zuzahlung beträgt dabei pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn Euro und ...

Weiterlesen: Arzneimittel -Zuzahlung und Erstattungsregelung in der GKV-

E-Rezept
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Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form

Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.

Das E-Rezept ...

Weiterlesen: E-Rezept verpflichtend ab 01.01.2024

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