Krankenversicherung
Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht ab 01.01.2027
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern und den Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden sowohl versicherungsrechtliche als auch beitragsrechtliche Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) angepasst. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern, die Beitragsbemessung, die Beitragslast bestimmter Versichertengruppen sowie die Einführung eines neuen Beitragszuschlags für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner.
Die Änderungen treten überwiegend zum ...
Ablehnung Telemedizin in Brasilien
Mit Beschluss vom 09.06.2026 (Az. L 16 KR 221/26 B ER) hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Voraussetzungen einer Kostenübernahme für eine im Ausland durchzuführende, telemedizinisch begleitete Spezialbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung präzisiert und den Antrag einer Versicherten auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Sachverhalt
Die Versicherte begehrte die Übernahme der Kosten einer medizinischen Spezialbehandlung in Brasilien. Die Behandlung sollte durch einen dort ansässigen Spezialisten erfolgen und zusätzlich telemedizinisch begleitet werden. Grundlage des Behandlungswunsches war die Annahme der Antragstellerin, an Lepra erkrankt ...
Weiterlesen: Krankenkassen müssen keine Kosten für Telemedizin im Ausland übernehmen
Änderungen beim Krankengeld ab 2027
Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) werden zum 1. Januar 2027 und teilweise zum 1. Januar 2028 mehrere Vorschriften des Krankengeldrechts geändert bzw. ergänzt. Die Neuregelungen betreffen insbesondere die Beratung durch die Krankenkassen, die Wahlerklärung zum Krankengeld, die Einführung einer gesetzlich geregelten Teilarbeitsunfähigkeit, die Krankengeldberechnung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie einzelne Ausschlusstatbestände.
Für die Rechtsanwendung ist zwischen den jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkten zu unterscheiden. Die nachfolgenden Ausführungen stellen die ...
Beiträge auf Aufwandsentschädigung im Ehrenamt für freiwillige Mitglieder
Bei im Zusammenhang mit einer kommunalpolitischen Tätigkeit gezahlten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern handelt es sich um Arbeitseinkommen im Sinne von § 15 Abs.1 SGB IV, die bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu berücksichtigen sind. Zu dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 10.12.2025, B 6a/12 KR 12/24 R gekommen.
Sachverhalt
Der Kläger ist als hauptberuflich Selbständiger Unternehmer bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichert und seit 2014 Mitglied im Stadtrat der Stadt A. und des Kreistages des Kreises H.
Sein ...
Weiterlesen: Ehrenamtsentschädigung ist Arbeitseinkommen in der GKV
Die Fälligkeits- und Abgabetermine für SV-Beitragsnachweise 2026
Immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monts, in dem eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt beim Arbeitgeber ausgeübt wird, werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge fällig. Dies eribt sich aus § 23 Abs. 1 Sozialgesetzubuch Teil 4 (SGB IV). Dabei ist zu beachten, dass Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage keine banküblichen Arbeitstage sind. Folglich können die Fälligkeitstermine je nach Feiertagsregelung in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Folglich gilt immer der Sitz der jeweiligen Krankenkasse. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der Beiträge obliegt dem Arbeitgeber.
Der monatliche Beitragsnachweis mus gem. § ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für SV-Beitragsnachweise 2026
Mamillenpigmentierung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat in seinem Urteil vom 24.04.2024, L 5 KR 193/22 entschieden, dass eine Mamillenpigmentierung nicht notwendiger Bestandteil einer Brustwarzenrekonstruktion ist. Bei der Mamillenpigmentierung werden Farbpigmente in die Haut der Brustwarze eingebracht, um diese optisch zu rekonstruieren. D.h. es wird eine Brustwarze auftätowiert. Diese Maßnahme wird in der Regel von einem Tätowierer durchgeführt.
Zum Fall
Die Klägerin erkrankte an Brustkrebs an der linken Brust. Die beklagte Krankenkasse übernahm die Kosten für zwei angleichende Mammareduktionsplastiken (Brustverkleinerung) jeweils links und rechts sowie für ...
Weiterlesen: Rekonstruierung der Brustwarze durch Tätowierung ist keine Kassenleistung
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Schwangere und Mütter erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum der Schutzfristen unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Bundestag hat einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Frauen nach Fehlgeburten unternommen. Ab dem 01.06.2025 gelten gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Grundlage ist das Mutterschutzanpassungsgesetz. Frauen, denen es nicht möglich ist, eine Schwangerschaft bis zum Ende ...
Weiterlesen: Erweiterter Mutterschaftsgeldanspruch bei Fehlgeburten ab 01.06.2025
Kein Anspruch auf Fahrkosten durch Krankenkasse
Es besteht kein krankenversicherungsrechtlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten von Fahrten zum Arbeitsplatz während einer stufenweisen Wiedereingliederung beim Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Zu dieser Entscheidung ist das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 16.05.2024, B 1 KR 7/23 R gekommen.
Kein Zusammenhang zu einer medizinischen Rehabilitation
Der als Arbeitnehmer beschäftigte Kläger war arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld (Krg). Maßnahmen der Rehabilitation (Reha) in einer ambulanten oder stationären Einrichtung nahm er in diesem Zeitraum nicht in Anspruch. Die behandelnde Hausärztin stellte für den Kläger einen ärztlichen ...
Weiterlesen: Keine Fahrkostenerstattung zu einer stufenweisen Wiedereingliederung
Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2025
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine Sozialversicherungsbeiträge 2025
Kontakt
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