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Entstehungstatbestand für einen Krankengeldanspruch
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht erst mit dem Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt. Im Falle einer Krankenhausbehandlung oder bei Teilnahme an einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme ist für den Anspruch der Tag des Beginns des stationären Aufenthalts maßgebend.
Der Anspruch ist im § 46 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) geregelt.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschrift ist festzuhalten, dass für den Entstehungszeitpunkt grundsätzlich eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bestehen muss, bei der ein Anspruch auf Krankengeld mit eingeschlossen ist. Ein solches Versicherungsverhältnis ergibt sich aus einem Beschäftigungsverhältnis (kein Minijob) oder ...
Weiterlesen: Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit am letzten Arbeitstag
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Verpflichtung seit Juli 2011
Bis einschl. 30.06.2011 wurden die Verdienst- bzw. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Verletzten- und Mutterschaftsgeld auf dem Postweg an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übermittelt. Seit dem 01.07.2011 gilt nur noch die maschinelle Übermittlung per Datenträgeraustausch. Man geht dabei den gleichen Weg wie im bereits existierenden Verfahren zum elektronischen Weiterleitung der Beitragsnachweise und ...
Weiterlesen: Maschinelle Übermittlung der Entgeltbescheinigung
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Neuer Anpassungsfaktor
Die Höhe des Krankengeldes, Verletztengeldes und auch Übergangsgeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres der Zahlung entsprechend angepasst. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Anpassungsfaktor richtet sich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.
Der nun bekanntgegebene Anpassungsfaktor ergibt zum 01.07.2011 einen Wert von 1,0229. Deshalb erfolgt eine Anpassung ...
Weiterlesen: Anpassung der Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2011
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