Krankengeld Krankenversicherung
Zielsetzung der Eingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist dazu geeignet, dass Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit wieder stufenweise in das Erwerbsleben bzw. in die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit eingegliedert werden. Ziel ist, die spätere volle Arbeitsbelastung wieder erreichen zu können. Die Eingliederungsmaßnahme sollte auf maximal 6 Monate ausgelegt sein.
Erstellung eines Wiedereingliederungsplans
In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt, aber auch der Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger und dem Versicherten selbst, wird ein Wiedereingliederungsplan entwickelt. Der Plan bezeichnet den Zeitplan der Wiedereingliederungsphase unter Berücksichtigung der ...
Weiterlesen: Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
Entstehungstatbestand für einen Krankengeldanspruch
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht erst mit dem Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt. Im Falle einer Krankenhausbehandlung oder bei Teilnahme an einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme ist für den Anspruch der Tag des Beginns des stationären Aufenthalts maßgebend.
Der Anspruch ist im § 46 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) geregelt.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschrift ist festzuhalten, dass für ...
Weiterlesen: Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit am letzten Arbeitstag
Verpflichtung seit Juli 2011
Bis einschl. 30.06.2011 wurden die Verdienst- bzw. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Verletzten- und Mutterschaftsgeld auf dem Postweg an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übermittelt. Seit dem 01.07.2011 gilt nur noch die maschinelle Übermittlung per Datenträgeraustausch. Man geht dabei den gleichen Weg wie im bereits existierenden Verfahren zum elektronischen Weiterleitung der Beitragsnachweise und ...
Weiterlesen: Maschinelle Übermittlung der Entgeltbescheinigung
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