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Pflege
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Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird erhöht

Der Bundestag hat am 26.05.2023 beschlossen, dass angesichts eines immer größeren Kostenaufwands für die Pflege, der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 angehoben wird. Demnach wir der allgemeine Beitragssatz zu 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Bei Der Beitragssatz ist in § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) gesetzlich geregelt und ist bei allen Pflegekassen gleich. Mit der Erhöhung der Beiträge werden Mehreinnahmen von ca. 6,6 Mrd. Euro erwartet.

Anpassung Kinderlosenzuschlag wegen Umsetzung Beschluss Bundesverfassungsgericht

Mit Beschluss vom 07.04.2022 hatte das Bundesverfassungsgericht in vier entschiedenen Verfahren (1 BvR 3/18, 1 BvR 717/6, BvR ...

Weiterlesen: Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag zum 01.07.2023

Pflegeversicherungsbeitrag
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Ab 01.01.2022 erhöhter Beitragszuschlag für Kinderlose

Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanzieren zu können, wird ein Pflegeversicherungsbeitrag erhoben. Der Beitrag setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem Zuschlag für Kinderlose zusammen. Nach einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde die gesetzliche Grundlage in § 55 Sozialgesetzbuch Teil 11 (SGB XI) für einen Beitragszuschlag für Kinderlose seit 2005 geschaffen. Somit haben ...

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Pflegeversicherungsbeitrag

Höherer Pflegebeitrag

Ab dem 01.01.2019 werden die Beiträge in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent angehoben. Dies teilte das Gesundheitsministerium im Juli 2018 mit. Ursprünglich ging man noch davon aus, dass die Beiträge nur um 0,3 Prozent angehoben werden. Allerdings haben dann Auswertungen ergeben, dass die künftigen Ausgaben in der Pflege doch deutlich höher ausfallen werden und somit eine 0,3 prozentige Beitragserhöhung nicht ausreichen wird.

Somit kommt es zu einer deutlichen ...

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