Pflegeversicherung
Änderungen durch das PUEG
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 werden verschiedene leistungsrechtliche Regelungen in der Pflegeversicherung zeitlich gestuft angepasst. Des Weiteren erfolgen Anpassungen von bestehenden Regelungen und Leistungen. Die Änderungen werden in zeitlichen Abständen in den kommenden Jahren in Kraft treten.
Erhöhung der Leistungsbeträge für Sachleistungen und Pflegegeld
Im § 36 SGB XI „Pflegesachleistungen“ und § 37 SGB XI „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ werden zum 1. Januar 2024 die Leistungen erhöht und auf die nachfolgenden Höchstbeträge festgelegt:
Weiterlesen: Pflegereform durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
Die ambulante Pflege zuhause ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form der Pflege, sondern von den meisten Betroffenen auch die gewünschte Form der Lebensführung. Für Angehörige, aber auch für professionelle Pfleger*innen kann diese Situation allerdings sehr belastend werden.
Es lohnt sich daher, alle möglichen Formen der Unterstützung oder der Bezuschdussung auch in Anspruch zu nehmen, um einer Überforderung der hauptsächlichen Bezugspersonen entgegenzuwirken und eine bestmögliche Lebensqualität zuhause zu gewährleisten. Dieser Artikel klärt daher über die möglichen Pflegeformen sowie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung der ambulanten Pflege auf.
Welche staatlichen Zuschüsse zur Pflege gibt es?
Obwohl ...
Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird erhöht
Der Bundestag hat am 26.05.2023 beschlossen, dass angesichts eines immer größeren Kostenaufwands für die Pflege, der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 angehoben wird. Demnach wir der allgemeine Beitragssatz zu 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Bei Der Beitragssatz ist in § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) gesetzlich geregelt und ist bei allen Pflegekassen gleich. Mit der Erhöhung der Beiträge werden Mehreinnahmen von ca. 6,6 Mrd. Euro erwartet.
Anpassung Kinderlosenzuschlag wegen Umsetzung Beschluss Bundesverfassungsgericht
Mit Beschluss vom 07.04.2022 hatte das Bundesverfassungsgericht in vier entschiedenen Verfahren (1 BvR 3/18, 1 BvR 717/6, BvR ...
Weiterlesen: Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag zum 01.07.2023
Besondere Bedarfskonstellation führt zu einem Pflegegrad 5
Körperlich schwerst beeinträchtigte Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen, können durch die besondere Bedarfskonstellation den Pflegegrad 5 direkt zugewiesen bekommen, obwohl ihnen dieser nach der Punktevergabe des Begutachtungsassessments nicht zustehen würde. Diese besondere Bedarfskonstellation wird im § 15 Absatz 4 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) genau festgelegt.
Einführung Besondere Bedarfskonstellation war notwendig
Tatsächlich war die gesetzliche Regelung für eine besondere Bedarfskonstellation notwendig, da ein Patient, der noch im Vollbesitz seiner kognitiven Fähigkeiten ist, bei der Bewertung durch den Gutachter die erforderliche Punktzahl für den ...
Weiterlesen: Pflegegrad 5 bei besonderer Bedarfskonstellation
Viele Senioren sind bis ins hohe Alter gesund und rüstig. Sie möchten ihre Eigenständigkeit natürlich so weit wie möglich erhalten. Doch wenn die Sehkraft nachlässt und die Knochen steifer werden, wird es immer schwieriger, den Alltag zu Hause zu bewältigen. So werden Teppichkanten zu gefährlichen Stolperfallen und Treppenstufen zum unüberwindlichen Hindernis.
Dann ist es an der Zeit, das eigene Heim barrierefrei zu gestalten und mit Rampen, einem Treppenlift sowie weiterem technischen Equipment auszustatten. Damit auch ältere und bewegungseingeschränkte Menschen keine Abstriche bei der Lebensqualität machen müssen.
Wann sollte ein altersgerechter Umbau erfolgen?
Beim altersgerechten Wohnen ist Vorsicht besser als ...
Weiterlesen: Altersgerechtes Wohnen für einen erfüllten Lebensabend
Ab 01.01.2022 erhöhter Beitragszuschlag für Kinderlose
Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanzieren zu können, wird ein Pflegeversicherungsbeitrag erhoben. Der Beitrag setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem Zuschlag für Kinderlose zusammen. Nach einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde die gesetzliche Grundlage in § 55 Sozialgesetzbuch Teil 11 (SGB XI) für einen Beitragszuschlag für Kinderlose seit 2005 geschaffen. Somit haben Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und über keine Elterneigenschaft verfügen einen entsprechenden Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung zu entrichten. Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,05 Prozent und der Zuschlag ...
Neues Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
Der Bundestag hat am 11.06.2021 das neue Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen. Das Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Ziele dieses neuen Gesetzes sind,
- die Stabilisierung des Zusatzbeitrages durch einen zusätzlichen Bundeszuschuss im nächsten Jahr,
- eine Qualitätsoffensive für Krankenhäuser,
- verbesserte Leistungen für Versicherte,
- Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif und
- eine Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen.
Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag ab 2022
Die neuen Regelungen sehen Maßnahmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung durch einen ab ...
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Am 29.10.2020 ist das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) in Kraft getreten. Durch dieses neue Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, falsche Anreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen weiter gestärkt und gefestigt werden. In Kraft treten wird das Gesetz am Tag nach der Verkündigung, also voraussichtlich im Herbst 2020, wobei der Bundesrat nicht zustimmen muss.
Das Gesetz wurde durch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebracht ...
Weiterlesen: Verbesserungen bei der Intensivpflege und geriatrischen Rehabilitation
Höherer Pflegebeitrag
Ab dem 01.01.2019 werden die Beiträge in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent angehoben. Dies teilte das Gesundheitsministerium im Juli 2018 mit. Ursprünglich ging man noch davon aus, dass die Beiträge nur um 0,3 Prozent angehoben werden. Allerdings haben dann Auswertungen ergeben, dass die künftigen Ausgaben in der Pflege doch deutlich höher ausfallen werden und somit eine 0,3 prozentige Beitragserhöhung nicht ausreichen wird.
Somit kommt es zu einer deutlichen Anhebung des Beitragssatzes von derzeit 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose steigt der Beitrag von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Dieser ist von allen ...
Weiterlesen: Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag zum 01.01.2019
Antragsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit
Werden für einen pflegebedürftigen Versicherten Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung benötigt, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse muss aufgrund dieses Antrages, gemäß § 18 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen unabhängigen Gutachter eine entsprechende Begutachtung veranlassen. Der beauftragte Gutachter prüft ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt den Pflegegrad für den Versicherten fest und erstellt ein Gutachten. Anschließend wird dann von der Pflegekasse ein entsprechender Bescheid erstellt.
Die Schwere der Beeinträchtigung der ...
Weiterlesen: Widerspruchsverfahren zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit
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