logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Pflege
Monkey Business 2/Shotshop.com

Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird erhöht

Der Bundestag hat am 26.05.2023 beschlossen, dass angesichts eines immer größeren Kostenaufwands für die Pflege, der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 angehoben wird. Demnach wir der allgemeine Beitragssatz zu 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Bei Der Beitragssatz ist in § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) gesetzlich geregelt und ist bei allen Pflegekassen gleich. Mit der Erhöhung der Beiträge werden Mehreinnahmen von ca. 6,6 Mrd. Euro erwartet.

Anpassung Kinderlosenzuschlag wegen Umsetzung Beschluss Bundesverfassungsgericht

Mit Beschluss vom 07.04.2022 hatte das Bundesverfassungsgericht in vier entschiedenen Verfahren (1 BvR 3/18, 1 BvR 717/6, BvR ...

Weiterlesen: Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag zum 01.07.2023

besonderer Pflegebedarf
PhotoDoc/Shotshop.com

Besondere Bedarfskonstellation führt zu einem Pflegegrad 5

Körperlich schwerst beeinträchtigte Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen, können durch die besondere Bedarfskonstellation den Pflegegrad 5 direkt zugewiesen bekommen, obwohl ihnen dieser nach der Punktevergabe des Begutachtungsassessments nicht zustehen würde. Diese besondere Bedarfskonstellation wird im § 15 Absatz 4 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) genau festgelegt.

Einführung Besondere Bedarfskonstellation war ...

Weiterlesen: Pflegegrad 5 bei besonderer Bedarfskonstellation

Mart-Production von Pexels

Viele Senioren sind bis ins hohe Alter gesund und rüstig. Sie möchten ihre Eigenständigkeit natürlich so weit wie möglich erhalten. Doch wenn die Sehkraft nachlässt und die Knochen steifer werden, wird es immer schwieriger, den Alltag zu Hause zu bewältigen. So werden Teppichkanten zu gefährlichen Stolperfallen und Treppenstufen zum unüberwindlichen Hindernis.

Dann ist es an der Zeit, das eigene Heim barrierefrei zu gestalten und mit Rampen, einem Treppenlift sowie weiterem ...

Weiterlesen: Altersgerechtes Wohnen für einen erfüllten Lebensabend

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 128 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2