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Pflegereform
alexraths/Shotshop.com

Änderungen durch das PUEG

Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 werden verschiedene leistungsrechtliche Regelungen in der Pflegeversicherung zeitlich gestuft angepasst. Des Weiteren erfolgen Anpassungen von bestehenden Regelungen und Leistungen. Die Änderungen werden in zeitlichen Abständen in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Erhöhung der Leistungsbeträge für Sachleistungen und Pflegegeld

Im § 36 SGB XI „Pflegesachleistungen“ und § 37 SGB XI „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ werden zum 1. Januar 2024 die Leistungen erhöht und auf die nachfolgenden Höchstbeträge festgelegt:

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Weiterlesen: Pflegereform durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Pflege
Erwin Wodicka/Shotshop.com

Die ambulante Pflege zuhause ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form der Pflege, sondern von den meisten Betroffenen auch die gewünschte Form der Lebensführung. Für Angehörige, aber auch für professionelle Pfleger*innen kann diese Situation allerdings sehr belastend werden.

Es lohnt sich daher, alle möglichen Formen der Unterstützung oder der Bezuschdussung auch in Anspruch zu nehmen, um einer Überforderung der hauptsächlichen Bezugspersonen entgegenzuwirken und eine bestmögliche Lebensqualität zuhause zu gewährleisten. Dieser Artikel klärt daher über die möglichen Pflegeformen sowie die Möglichkeiten der staatlichen Förderung der ambulanten Pflege auf.

Welche staatlichen Zuschüsse zur Pflege gibt es?

Obwohl ...

Weiterlesen: Staatliche Zuschüsse für die häusliche Pflege

Intensivpflege
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Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Am 29.10.2020 ist das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) in Kraft getreten. Durch dieses neue Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, falsche Anreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen weiter gestärkt und gefestigt werden. In Kraft treten wird das Gesetz am Tag nach der Verkündigung, also voraussichtlich im Herbst 2020, wobei der Bundesrat nicht zustimmen muss.

Das Gesetz wurde durch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebracht ...

Weiterlesen: Verbesserungen bei der Intensivpflege und geriatrischen Rehabilitation

Zweites Pflegestärkungsgesetz

2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen

Der Gesetzgeber war einstimmig der Meinung, dass bei der Lage der Pflegebedürftigen und speziell hinsichtlich des Begriffes der Pflegebedürftigkeit dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund soll ab 2016 schrittweise der Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu geordnet werden, wobei auch die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden sollen.

Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzte (PSG II), dessen Hauptziel die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist, wurde am 12.08.2015  beschlossen und am 13.11.2015 vom Bundestag verabschiedet um dann ab 01.01.2016 in Kraft treten ...

Weiterlesen: Pflegebedürftigkeit -Reformierung der Begriffsbestimmung und Neuerungen-

Pflege

Zukünftig fünf Pflegestufen

Gesundheitsexperten begrüßen ausdrücklich die von CDU/CSU und SPD flott vorangetriebene Ausarbeitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Diese wichtige Änderung dürfe nicht weiter verzögert werden, darüber waren sich alle Sachverständigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Änderung des Präventionsgesetzes grundsätzlich einig.

Im Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung - soll durch die geplanten Änderungen eine Regelung (§ 17 a) mit der Bezeichnung „Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes“ geschaffen werden, wodurch der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des ...

Weiterlesen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird geschaffen

Pflege

Erprobungsstudien wurden erfolgreich abgeschlossen

Die Situation der Pflegebedürftigen musste dringend verbessert werden. Dazu soll noch während dieser Legislaturperiode ein neuer Begriff zur Pflegebedürftigkeit festgelegt werden. Dazu wurden bereits Anfang 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die auch bereits erste Ergebnisse vorweisen konnten. Diese wurden am 27.01.2015 im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer erklärte: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade so weit wie möglich zu vermeiden ...

Weiterlesen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017

Treppensteighilfe

Ermöglichung selbständigere Lebensführung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R wie folgt entschieden: Wird einem pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer durch eine Treppensteigehilfe eine selbständigere Lebensführung ermöglicht, dann muss die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse die entsprechenden Kosten dafür übernehmen.

Obwohl Rollstuhlfahrer im allgemeinen Leben relativ gut zu Recht kommen, stellen Treppen für sie oft ein schwer bezwingbares Hindernis dar. Eine Erleichterung würde hier eine mobile elektrisch betriebene Treppensteigehilfe schaffen, die sie in die Lage versetzen würde, mit Unterstützung einer Pflegeperson ein solches Hindernis im Rollstuhl sitzend zu ...

Weiterlesen: Treppensteighilfe zu Lasten der Kranken- bzw. Pflegekassen

Pflegeunterstützungsgeld

Neue Entgeltersatzleistung bei vorübergehender Freistellung von der Arbeit

Beschäftigte haben bereits seit 2008 die Möglichkeit sich kurzfristig von ihrer Arbeit freistellen zu lassen um die Pflege bzw. die nötige Organisation der Pflege bei einem Verwandten oder nahem Angehörigen durchzuführen. Der Anspruch auf Befreiung von der Arbeit besteht für insgesamt zehn Tage ist aber nicht mit einer Entgeltzahlung von Seiten des Arbeitgebers verbunden.

Damit pflegende Angehörige ihre berufliche Situation besser mit der Pflege koordinieren können wollte der Gesetzgeber in diesem Bereich die Leistungen verbessern und hat deshalb ein Pflegeunterstützungsgeld beschlossen, das ab 01.01.2015 eingeführt wird. Durch diese neue Leistung ...

Weiterlesen: Das neue Pflegeunterstützungsgeld

Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Anpassung der Pflegesachleistungen

Die gesetzlichen Pflegekassen stellen ihren Versicherten häusliche Pflegeleistungen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung. Das heißt, die mit der Kasse vertraglich gebundenen Leistungserbringer, wie z.B. private oder caritative Pflegedienste, erbringen im Rahmen der Pflegesachleistung die entsprechenden Pflegeleistungen und rechnen diese dann bis zum Sachleistungs-Höchstbetrag mit den Kassen ab.

In welcher Höhe die Pflegesachleistung auszuzahlen ist, hängt von der Pflegstufe ab in die der zu Pflegende eingestuft ist. Die Einstufung der Pflegebedürftigen erfolgt in vier Pflegestufen (0-IV). Ab 2013 wurde für die Versicherten die Zahlung von Pflegesachleistung auch in der Stufe 0 ...

Weiterlesen: Höhere Pflegesachleistung ab 2015

Pflegegeld
Pflegegeld

Ab 01.01.2015 höheres Pflegegeld

Versicherte erhalten für ihre selbst beschaffte Pflege eine Geldleistung von ihrer Pflegeversicherung – das Pflegegeld. Auf dieses Pflegegeld hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch und er erhält es, wenn seine Pflege von einem Angehörigen oder einem ehrenamtlichen Helfer ausgeübt wird. Durch das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige die Bezahlung der Pflegekraft sicherstellen.

Pflegegeld wird seit 2013 auch an Versicherte mit der Pflegestufe 0, also Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Behinderte, psychisch Kranken oder Demenzkranke) ausgezahlt. Wenn bei Versicherten der Pflegestufe I oder II zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wird, erhalten diese ein ...

Weiterlesen: Pflegegeld ab 2015

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