Leistungen Pflegeversicherung

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Am 29.10.2020 ist das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) in Kraft getreten. Durch dieses neue Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, falsche Anreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen weiter gestärkt und gefestigt werden. In Kraft treten wird das Gesetz am Tag nach der Verkündigung, also voraussichtlich im Herbst 2020, wobei der Bundesrat nicht zustimmen muss.
Das Gesetz wurde durch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebracht ...
Weiterlesen: Verbesserungen bei der Intensivpflege und geriatrischen Rehabilitation

2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen
Der Gesetzgeber war einstimmig der Meinung, dass bei der Lage der Pflegebedürftigen und speziell hinsichtlich des Begriffes der Pflegebedürftigkeit dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund soll ab 2016 schrittweise der Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu geordnet werden, wobei auch die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden sollen.
Der ...
Weiterlesen: Pflegebedürftigkeit -Reformierung der Begriffsbestimmung und Neuerungen-

Zukünftig fünf Pflegestufen
Gesundheitsexperten begrüßen ausdrücklich die von CDU/CSU und SPD flott vorangetriebene Ausarbeitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Diese wichtige Änderung dürfe nicht weiter verzögert werden, darüber waren sich alle Sachverständigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Änderung des Präventionsgesetzes grundsätzlich einig.
Im Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung - soll durch die geplanten ...
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