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Pflegereform
alexraths/Shotshop.com

Änderungen durch das PUEG

Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 werden verschiedene leistungsrechtliche Regelungen in der Pflegeversicherung zeitlich gestuft angepasst. Des Weiteren erfolgen Anpassungen von bestehenden Regelungen und Leistungen. Die Änderungen werden in zeitlichen Abständen in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Erhöhung der Leistungsbeträge für Sachleistungen und Pflegegeld

Im § 36 SGB XI „Pflegesachleistungen“ und § 37 SGB XI „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ werden zum 1. Januar 2024 die Leistungen erhöht und auf die nachfolgenden Höchstbeträge festgelegt:

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Weiterlesen: Pflegereform durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Pflege
Erwin Wodicka/Shotshop.com

Die ambulante Pflege zuhause ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form der Pflege, sondern von den meisten Betroffenen auch die gewünschte Form der Lebensführung. Für Angehörige, aber auch für professionelle Pfleger*innen kann diese Situation allerdings sehr belastend werden.

Es lohnt sich daher, alle möglichen Formen der Unterstützung oder der Bezuschdussung auch in Anspruch zu nehmen, um einer Überforderung der hauptsächlichen Bezugspersonen entgegenzuwirken und eine ...

Weiterlesen: Staatliche Zuschüsse für die häusliche Pflege

Intensivpflege
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Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Am 29.10.2020 ist das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) in Kraft getreten. Durch dieses neue Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, falsche Anreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen weiter gestärkt ...

Weiterlesen: Verbesserungen bei der Intensivpflege und geriatrischen Rehabilitation

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

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