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Krankengeldanspruch bleibt erhalten

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 07.03.2008 AZ. L 4 KR 268/06 entschieden, dass freiwillig versicherte Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld auch dann behalten, wenn während der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet.

Zum Fall

Einem Arbeitnehmer, der durch Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichert war, verlor während seiner Arbeitsunfähigkeit seine Arbeitsstelle. Die Arbeitsunfähigkeit dauerte über das Ende des Beschäftigungsverhältnisse an. Die beklagte Krankenkasse verneinte deshalb die weitere Zahlung von Krankengeld, weil deren Satzung nur dann einen Krankengeldanspruch vorsah, wenn für freiwillig Versicherte tatsächlich noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ist maßgebend

Das Landessozialgericht kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass für den Anspruch auf Krankengeld die Arbeitsunfähigkeit während eines Beschäftigungsverhältnisses eingetreten sein muss. D.h. die Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld richtet sich immer nach einem Versicherungsverhältnis, das einen solchen Anspruch einräumt. Der Anspruch auf Weiterzahlung des Krankengeldes entfällt auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit endet. Würde das nicht so sein, wäre der Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall unterlaufen.
Die beklagte Krankenkasse muss daher für die komplette Zeit der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld ausbezahlen.

Überprüfung Ablehnungsbescheid

Dieses Urteil findet auch Anwendung bei Arbeitnehmern die nicht freiwillig versichert sind. Viele Krankenkassen lehnen bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Beschäftigung hinaus die weitere Krankengeldzahlung ab. Von daher ist nur zu empfehlen, dass in solchen Fällen der Ablehnungsbescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen ist. Hierfür stehen Ihnen unabhängige und erfahrene Spezialisten zur Verfügung. Der Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein ist ein Experte für den Bereich Krankengeld. Er berät und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Krankengeldansprüche.

 



 

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