logo rentenberatung kleinlein

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Er steht allen Arbeitnehmern zu. Unter Arbeitnehmer versteht man alle Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen.
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Keinen Anspruch haben folgende Personen:

  • Selbständige
  • Beamte
  • Soldaten
  • Zivildienstleistende
  • Strafgefangene
  • behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

 Beschäftigung kann nicht ausgeübt werden

Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ...

Weiterlesen: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ausschluss des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn einer Vollrente wegen Alters. Darunter versteht man eine Regelaltersrente (ab 65. Lebensjahr oder später), eine Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit, eine Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte und eine Altersrente infolge Schwerbehinderung, sowie eine Altersrente für Frauen. Nach Beginn dieser Rente kann kein neuer Krankengeldanspruch realisiert werden (vgl. § 50 Abs. 1 ...

Weiterlesen: Kein Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters

 

Bundessozialgericht bestätigt Krankengeldanspruch

In einem Urteil vom 02.11.2007 AZ: B 1 KR 12/07 R bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) einen Anspruch auf Krankengeld auch nach Erschöpfung des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitslosengeldbezugs hinaus, muss künftig die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld an die Versicherten bezahlen.

Zum Sachverhalt

Der Kläger war als Bezieher von Arbeitslosengeld ...

Weiterlesen: Krankengeld nach Ablauf von Arbeitslosengeld

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2