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Zusammentreffen von Krankengeld mit ausländischer Rente

Im Artikel „Krankengeld und Rente“ wurden schon ausführlich die Auswirkungen erläutert, wenn das Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland zusammentrifft. In diesem Beitrag geht es um das Zusammentreffen von Krankengeld mit einem ausländischen Rentenbezug.

Krankengeld hat eine Entgeltersatzleistungsfunktion

Bezieht der Versicherte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit, eine Vollrente wegen Alters, muss dies als Beendigung seiner Erwerbstätigkeit angesehen werden. Das zuvor bezogene Krankengeld hat eine sogenannte Entgeltersatzleistungsfunktion. D.h. krankheitsbedingte Verdienstausfälle während seines Erwerbslebens sind auszugleichen. Diese Funktion fällt mit dem Bezug einer Rente entsprechend weg. D.h. erhält der Versicherte eine Vollrente, besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld. An die Stelle des Krankengeldes tritt dann die Rente. Wird die Rente als Teilrente bezogen (z.B. teilweise Erwerbsminderungsrente) erfolgt eine Kürzung des Krankengeldes. Hierzu wird auf den Artikel „Krankengeld und Rente“ verwiesen.

Ausländische Rente teilt das gleiche Schicksal wie eine deutsche Rente

Die oben beschriebenen Konsequenzen ergeben sich auch dann, wenn eine Rente aus dem Ausland bezogen wird. D.h. die ausländische Rente führt ebenfalls zum Wegfall des Krankengeldanspruchs oder zur Kürzung des Krankengeldes.

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Die Krankenkassenbetriebswirte und Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert sind kompetente Ansprechpartner zum Thema Krankengeld. Zusätzlich werden Sie auch beraten zu allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

 

 

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