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Fälligkeits- und Abgabetermine 2022

Mit den Beitragsnachweisen übermitteln die Arbeitgeber an die Krankenkassen, den sog. Einzugsstellen, die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Aufteilung auf die jeweiligen Sozialversicherungszweige wie Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem werden in den Beitragsnachweisen noch Umlagebeiträge zur U1 (Erstattungssatz für Erkrankung von Arbeitnehmer) und U2 (Erstattungssatz wegen Zahlungen bei Mutterschutz) sowie die Insolvenzgeldumlage mitgeteilt. Mit dem Beitragsnachweis werden für den jeweiligen Abrechnungsmonat die Beiträge für die Beschäftigten an die zuständige Einzugsstelle übermittelt.

Die Beitragsnachweise müssen vom Arbeitgeber ...

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Minijob
Kasper Nymann/Shotshop.com

Kranken- und Pflegeversicherung bei Geringfügiger Beschäftigungen und Grenzüberschreitung.

Welche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit grenzüberschreitender Tätigkeit bestehen werden in diesem Artikel näher erläutert.

Grundsätzlich kommt die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 innerhalb der Mitgliedstaaten (EU, EWR und Schweiz) zur Anwendung.

Hier ist es so, dass ...

Weiterlesen: Minijobs und Kranken- und Pflegeversicherung bei Grenzüberschreitung innerhalb Mitgliedstaaten

Krankenkassenwahlrecht
Wolfilser/Shotshop.com

Vereinfachter Krankenkassenwechsel

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 sowie dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) vom 12.06.2020 wurde das Krankenkassenwahlrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2021 modifiziert. Rechtsgrundlage bleibt weiterhin der § 175 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).

Neben der Reduzierung der Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate werden unter anderem das Verfahren ...

Weiterlesen: Neues Krankenkassenwahlrecht ab 01.01.2021

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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