Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Abgabe- und Fälligkeitstermine 2024
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
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Die Fälligkeits- und Abgabetermine 2023
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher ...
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Fälligkeits- und Abgabetermine 2022
Mit den Beitragsnachweisen übermitteln die Arbeitgeber an die Krankenkassen, den sog. Einzugsstellen, die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Aufteilung auf die jeweiligen Sozialversicherungszweige wie Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem werden in den Beitragsnachweisen noch Umlagebeiträge zur U1 (Erstattungssatz für Erkrankung von Arbeitnehmer) und U2 (Erstattungssatz wegen Zahlungen bei Mutterschutz) sowie die Insolvenzgeldumlage mitgeteilt. Mit dem Beitragsnachweis werden für den jeweiligen Abrechnungsmonat die Beiträge für die Beschäftigten an die zuständige Einzugsstelle übermittelt.
Die Beitragsnachweise müssen vom Arbeitgeber zu ...
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Kranken- und Pflegeversicherung bei Geringfügiger Beschäftigungen und Grenzüberschreitung.
Welche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit grenzüberschreitender Tätigkeit bestehen werden in diesem Artikel näher erläutert.
Grundsätzlich kommt die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 innerhalb der Mitgliedstaaten (EU, EWR und Schweiz) zur Anwendung.
Hier ist es so, dass eine Person, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist (auch geringfügig), gemäß Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a dieser Verordnung den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates unterliegt.
Personen die also in Deutschland eine geringfügige oder ...
Vereinfachter Krankenkassenwechsel
Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 sowie dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) vom 12.06.2020 wurde das Krankenkassenwahlrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2021 modifiziert. Rechtsgrundlage bleibt weiterhin der § 175 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).
Neben der Reduzierung der Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate werden unter anderem das Verfahren des Krankenkassenwechsels bei Eintritt der Versicherungspflicht/Versicherungsberechtigung vereinfacht sowie ein elektronisches Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und elektronische Mitgliedsbescheinigungen im Arbeitgeber-Meldeverfahren ...
Abgabe- und Fälligkeitstermine 2021
Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
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Anhebung durchschnittliche Zusatzbeitrag
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent angehoben wird. Das BMG plant für die Kassen allerdings Ausnahmeregelungen bei der Beitragsanhebung.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß § 242 a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) wurde nach einer Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13. Oktober 2020 entsprechend festgelegt. Darauf wurde durch das BMG in seiner Veröffentlichung hingewiesen.
Hinsichtlich der für 2021 zu erwartenden ...
Beitragsstundung möglich
Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 können Sozialversicherungsträger die Beiträge nur stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Träger der Sozialversicherungsträger verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Auf Grund der herrschenden Corona-Krise ist es für Arbeitgeber und Selbständigen neben den umfangreichen wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung möglich, dass die monatlich erforderlichen und abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherungen gestundet werden.
Zu dieser Stundungsmöglichkeit hat sich auch heute der Spitzenverband der ...
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Fälligkeits- und Abgabetermine 2020
Gem. @ 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist @ 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
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Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezügen
Bisher war es so, dass bei der Auszahlung einer Betriebsrente/Versorgungsbezug gem. § 229 SGB V immer der allgemeine Krankenkassenbeitrag (14,6 %) zzgl. den individuellen Zusatzbeitragssatz durch den Versicherten alleine zu entrichten war. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzt –GKV-BRG) soll sich dies ab dem 01.01.2020 ändern, und zwar dahingehend, dass ein Freibetrag die Beitragsleistung für den Versicherten deutlich herabsetzen soll.
Ab dem kommenden Jahr sollen Rentenbezieher der betrieblichen Altersversorgung einschließlich ...
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