logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Elternzeit

Neues Meldeverfahren bei Elternzeit

Ab Januar 2017 muss die Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen einer Elternzeit immer gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss hierzu eine Unterbrechungsmeldung einreichen, egal wie lange die Elternzeit dauert.

Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diese kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden, umfasst maximal 36 Monate, kann aber aufgeteilt werden. Dabei werden dann drei variable Zeitabschnitte festgelegt. Die Praxis hat gezeigt, dass die Elternzeit zunehmend von beiden Elternteilen flexibel in Anspruch genommen wird. Durch diese Aufteilung der Auszeiten vom Beruf entstehen natürlich dann zum Teil kürzere Zeiträume ...

Weiterlesen: Elternzeit und (Unterbrechungs)Meldung

Melderecht

Melderecht neu geregelt

Ab Januar 2017 sollen neue Regelungen zum Melderecht in Kraft treten. Dazu wurde von der Bundesregierung der Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetztes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem neue Ordnungskriterien für Unternehmen in der Sozialversicherung und außerdem eine neue Informationsplattform im Internet.

Einer der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind die Prüfung und Abstimmung der Be-standsdaten, wobei diese sowie die daraus folgenden ...

Weiterlesen: Neues Melderecht in der Sozialversicherung

Selbständig

Vermutung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit ist Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen

Eine so genannte „Vermutungsregelung“ zur Annahme der Hauptberuflichkeit einer selbständigen Tätigkeit wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) vom 16.07.2015 (BGBL. I S. 1211) festgelegt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die neben ihrer Beschäftigung noch hauptberuflich selbständig tätig sind nicht ...

Weiterlesen: Hauptberufliche Selbständigkeit -keine Sozialversicherungspflicht-

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2