Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Beiträge 2017
Das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), und hier genau der § 28f Abs. 3 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung und Abgabe eines Beitragsnachweises für jeden Abrechnungszeitraum an die zuständige Krankenkasse.
Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen wann genau jeweils die Beitragsnachweise bzw. Beitragsdatensätze im Jahr 2017 bei der Einzugsstelle, also der zuständigen Krankenkasse einzureichen sind, sowie auch die entsprechenden Termine für Zahlungsfälligkeit und Zahlungseingänge der Sozialversicherungsbeiträge.
Keine umfangreichen Beitragsschätzungen mehr
Der Gesetzgeber hat mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ab Januar 2017 aber auch eine Erleichterung für die Arbeitgeber ...
Weiterlesen: Fällikeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2017
Neues Meldeverfahren bei Elternzeit
Ab Januar 2017 muss die Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen einer Elternzeit immer gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss hierzu eine Unterbrechungsmeldung einreichen, egal wie lange die Elternzeit dauert.
Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diese kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden, umfasst maximal 36 Monate, kann aber aufgeteilt werden. Dabei werden dann drei ...
Melderecht neu geregelt
Ab Januar 2017 sollen neue Regelungen zum Melderecht in Kraft treten. Dazu wurde von der Bundesregierung der Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetztes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem neue Ordnungskriterien für Unternehmen in der Sozialversicherung und außerdem eine neue Informationsplattform im Internet.
Einer der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind die Prüfung und Abstimmung der Be-standsdaten, wobei diese sowie die daraus folgenden ...
Seite 10 von 39
Newsletter Anmeldung
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.