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Rentenbescheid, Rentenauskunft und Renteninformation - Das sollten Sie wissen

Wenn Sie versichert sind, das 27. Lebensjahr vollendet haben und seit fünf Jahren in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie jährlich eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Dort finden Sie eine hypothetische Berechnung ihres aktuellen Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente und Altersrente sowie die erwartete Höhe ihrer
Regelaltersrente bei annähernd gleichbleibendem Gehalt.

Erreichen Sie als Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr und haben Anspruch auf staatliche Rente, wird Ihnen alle drei Jahre die Rentenauskunft ausgestellt. Sie enthält detaillierte Daten, die von der DRV zu Ihrem Rentenkonto über die Jahre gesammelt und gespeichert wurden.

Die Auskunft in der Renteninformation bzw. der Rentenauskunft unterliegt "dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen".
Das bedeutet, dass sich bis zum Antritt Ihrer Rente Änderungen ergeben können, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Renteninformation / Rentenauskunft nicht kalkulierbar sind, aber die tatsächliche Höhe der Rente beeinflussen können.
Als Berechnungsgrundlage können daher nur die aktuellen Voraussetzungen und Daten herangezogen werden. 

Wenn Sie eine Altersrente bei der DRV beantragt haben und aus dem Berufsleben austreten, wird Ihre tatsächliche Rentenhöhe im Rentenbescheid dokumentiert. Sie erhalten darin mittlerweile eine sehr eingeschränkte Auskunft über die Berechnungsgrundlage (wie wurde der Betrag errechnet?) und den Zeitpunkt Ihres
Rentenantritts. 

Rentenbescheid & Rentenauskunft sind häufig falsch

Es kommt nicht selten vor, dass sich in den von der DRV gespeicherten Daten Abweichungen und Unstimmigkeiten ergeben. Manche Informationen fehlen oder
werden nicht korrekt (mit-)einkalkuliert.
Viele Menschen sind der Meinung, dass es sich beim Rentenbescheid bzw. der Rentenauskunft um ein offizielles Dokument handelt, das keiner weiteren Hinterfragung bedarf. Sie müssen die Berechnung Ihrer Rentenhöhe nicht “einfach hinnehmen”.

Rentenbescheide überprüfen lassen

Verlassen Sie sich nicht ohne Weiteres auf alle Zahlen und Berechnungen ohne vorherige Überprüfung. 
Wenn Sie oder Ihr Rentenberater Fehler im Rentenbescheid bemerken, sollten diese gemeldet werden. 

Sie haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einzulegen und die Daten korrigieren zu lassen.
Entsprechende Belege, die gegebenenfalls angefordert werden, können Sie später nachreichen.
Zu beachten gilt zunächst die Einhaltung der Frist von einem Monat nach Erhalt des Rentenbescheids.

Wichtig: Auch nach Fristende haben Sie das Recht, eine unabhängige Prüfung des Rentenbescheides zu beantragen (Überprüfungsverfahrens).

Höhere Rentenzahlung durch Rentenprüfung erzielen

Berechnungsfehler können einen wesentlichen Einfluss auf Ihre Rente nehmen, v. a. wenn es sich um für die Rente relevante Leistungen handelt.
Wenn die DRV den Fehler nach der Überprüfung einräumt, werden Ihnen die fehlenden Leistungen rückwirkend ausgezahlt. 

Es geht um Ihre Altersvorsorge und Ihre Absicherung im Ruhestand.

Deshalb empfiehlt sich eine Begutachtung / Nachprüfung durch einen Experten (Rentenberater).
Wir sehen den Bescheid mit Ihnen auf mögliche Fehler und auf Vollständigkeit durch oder übernehmen - auf Wunsch - die komplette Rentenprüfung. 
Dabei geht es insbesondere darum, den Rentenbescheid richtig und gewissenhaft zu lesen: 

  • Stimmen die zur Berechnung herangezogenen Zahlen mit denen aus meinen
  • Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbescheinigungen überein? 
  • Sind die Zeiträume korrekt angegeben? 
  • und vieles mehr

Tipp: Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für die Überprüfung des Rentenbescheids. Daher sollten Sie sich rechtzeitig über eine mögliche Kostenübernahme informieren, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Bei der Überprüfung liegt der Fokus unter anderem darauf, dass bei der Berechnung der Rente:

  • Berufsausbildungszeiten korrekt berücksichtigt wurden
  • Schul-, Fachschul- oder Hochschulzeiten entsprechend bewertet sind
  • die Jahresverdienste im Versicherungsverlauf richtig hinterlegt sind
  • Kindererziehungs- & Mutterschutzfristzeiten der Deutschen Rentenversicherung gemeldet wurden
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld übertragen wurden
  • Auslandszeiten (FRG) nicht falsch gemeldet wurden
  • Ehemalige DDR Zeiten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (SVA, FZR, AAÜG, Intelligenzrente) berücksichtigt sind
  • die für Sie bestmögliche Rente berechnet wurde oder welche Rente am besten bezogen werden sollte
  • der Wechsel von einer Rentenart in die andere Rentenart (z. B. Wechsel von Erwerbsminderungsrente auf Altersrente) richtig vollzogen wurde
  • wie enthaltene Fehler behoben werden können und welche Maßnahmen durch unsere Unterstützung zu ergreifen sind

Unabhängiger Rentenberater - Kontakt

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Rentenbescheid oder Ihre Rentenauskunft von einem unabhängigen Rentenberater überprüfen zu lassen. So können Sie feststellen lassen, ob Ihre Rente richtig berechnet wurde und ob Ihnen möglicherweise eine höhere Rentenzahlung zusteht.

Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns (Rentenberatung Kleinlein) auf.
Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen und langjährigen Erfahrung zur Seite.

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