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fester Abgabetermin für Arbeitgeber

Am 01.01.2008 tritt zum größten Teil das Sozialversicherungsänderungsgesetz in Kraft. Dadurch ergibt sich beim Abgabetermin der Beitragsnachweise eine wichtige Änderung, die insbesondere für Arbeitgeber gilt.

Was ändert sich?

Die Einreichungsfrist für die Beitragsnachweise war bisher in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Diese individuelle Verfahrensweise entfällt zum 31.12.2007. Ab dem 01.01.2008 müssen die Beitragsnachweise vom Arbeitgeber spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge des aktuellen Monats abgegeben werden. Eine abweichende Regelung ist nicht mehr möglich.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ...

Weiterlesen: Beitragsnachweis

Beurteilung der Beitragspflicht

Seit Januar 2007 ist die sog. Pendlerpauschale für den Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzbar.
Nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 23.08.2007 (AZ: VI B 42/07) seine Bedenken gegen diese Regelung angemeldet hatte, wird im Jahr 2008 das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
Auf Grund dieser Entwicklung hat das Bundesministerium für Finanzen am 04.10.2007 (AZ: IV A 4 – ...

Weiterlesen: Fahrkostenzuschüsse des Arbeitgebers

Rechengrößen 

Die Rechengrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das Jahr 2008 orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter des Jahres 2006.

Geregelt werden die Werte in der Rechengrößenverordnung 2008. In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick der zu erwartenden Rechengrößen:

 

 

 

 

 

Tabelle alte Bundesländer (West-Werte)

2007

Jahr/Monat

2008

...

Weiterlesen: Gesetzliche Sozialversicherung 2008

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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