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Arbeitslosengeld

Krankenversicherungsschutz während Sperrzeit ab 01.08.2017

Krankenversicherungspflicht während einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit beginnt seit dem 1.8.2017 nicht mehr erst mit Beginn des 2. Monats, sondern bereits mit dem ersten Tag der Sperrzeit. Außerdem werden Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes beim Krankengeldanspruch umgesetzt und damit bestehende Lücken geschlossen.

Das Sozialgesetzbuch, und hier der § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, sieht vor, dass Personen in der Zeit für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Auch während einer Sperrzeit besteht Versicherungspflicht ...

Weiterlesen: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld Sperrzeit

Waisenrentner

Neue Regelungen ab Januar 2017

Das neue E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) hat dafür gesorgt, dass ab Januar 2017 einige Änderungen bei der Versicherungs- und Beitragspflicht umgesetzt wurden. So wurden beim Krankenversicherungsschutz von Waisenrentnern Neuregelungen umgesetzt, die für finanzielle Erleichterungen bei den Versicherten sorgen. Außerdem sorgt ein neuer Versicherungspflichttatbestand für Verbesserungen hinsichtlich der Versicherungspflicht bei Waisenrentnern.

Die Beurteilung der Versicherungspflicht von Waisenrentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte bis zum 31.12.2016 ausschließlich nach den Regelungen in der „Krankenversicherung der ...

Weiterlesen: Versicherungs- und Beitragspflicht bei Waisenrentner neu geregelt

Krankenversicherung

Pauschale Anrechnung für jedes Kind auf Vorversicherungszeit

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) tritt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nur dann ein, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel (9/10) der zweiten Hälfte des Zeitraums eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine Familienversicherung nach § 10 SGB V oder § 7 KVLG 1989 bestand.
Des Weiteren ist zu beachten, dass Zeiten einer privaten Krankenversicherung, also außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht auf die Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden können. Dies führte oftmals bei ...

Weiterlesen: Änderungen bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Beitragsnachweise

Beiträge 2017

Das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), und hier genau der § 28f Abs. 3 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung und Abgabe eines Beitragsnachweises für jeden Abrechnungszeitraum an die zuständige Krankenkasse.

Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen wann genau jeweils die Beitragsnachweise bzw. Beitragsdatensätze im Jahr 2017 bei der Einzugsstelle, also der zuständigen Krankenkasse einzureichen sind, sowie auch die entsprechenden Termine für Zahlungsfälligkeit und Zahlungseingänge der Sozialversicherungsbeiträge.

Keine umfangreichen Beitragsschätzungen mehr

Der Gesetzgeber hat mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ab Januar 2017 aber auch eine Erleichterung für die Arbeitgeber ...

Weiterlesen: Fällikeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2017

Elternzeit

Neues Meldeverfahren bei Elternzeit

Ab Januar 2017 muss die Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen einer Elternzeit immer gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss hierzu eine Unterbrechungsmeldung einreichen, egal wie lange die Elternzeit dauert.

Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diese kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden, umfasst maximal 36 Monate, kann aber aufgeteilt werden. Dabei werden dann drei variable Zeitabschnitte festgelegt. Die Praxis hat gezeigt, dass die Elternzeit zunehmend von beiden Elternteilen flexibel in Anspruch genommen wird. Durch diese Aufteilung der Auszeiten vom Beruf entstehen natürlich dann zum Teil kürzere Zeiträume ...

Weiterlesen: Elternzeit und (Unterbrechungs)Meldung

Melderecht

Melderecht neu geregelt

Ab Januar 2017 sollen neue Regelungen zum Melderecht in Kraft treten. Dazu wurde von der Bundesregierung der Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetztes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem neue Ordnungskriterien für Unternehmen in der Sozialversicherung und außerdem eine neue Informationsplattform im Internet.

Einer der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind die Prüfung und Abstimmung der Be-standsdaten, wobei diese sowie die daraus folgenden Rückmeldungen bereits Gegenstand aktueller Neuerungen im Meldewesen waren. So sollen ab 01. Januar 2017 Differenzen zwischen den Meldungen der Arbeitgeber und dem Meldebestand bei den Krankenkassen immer mit den jeweiligen Sachbearbeitern bei den ...

Weiterlesen: Neues Melderecht in der Sozialversicherung

Selbständig

Vermutung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit ist Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen

Eine so genannte „Vermutungsregelung“ zur Annahme der Hauptberuflichkeit einer selbständigen Tätigkeit wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) vom 16.07.2015 (BGBL. I S. 1211) festgelegt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die neben ihrer Beschäftigung noch hauptberuflich selbständig tätig sind nicht krankenversicherungspflichtig sind.

Keine Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich sind selbständige Tätigkeiten nicht Versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Selbst für eine Beschäftigung die neben der hauptberuflich selbständigen ...

Weiterlesen: Hauptberufliche Selbständigkeit -keine Sozialversicherungspflicht-

Hartz IV

Wegfall der Familienversicherung

Ein wichtiger Zeitpunkt für Empfänger von Hartz IV-Leistungen ist der 01.01.2016.
Eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Hartz IV-Empfänger ist nämlich ab diesem Tag nicht mehr möglich und zwar bereits für Jugendliche ab 15 Jahren.

Die neuesten Ausführungen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetzes haben einige Änderungen zur Folge die im Folgenden genauer ausgeführt sind.

Leistungsempfänger sind Versicherungspflichtig

Ab dem 01.01.2016 wird die Möglichkeit zur Familienversicherung für Empfänger von Hartz IV Leistungen komplett gestrichen.
Sinn und Zweck dieser Regelung soll eine entsprechende Verminderung der Bürokratie bei den Krankenkassen ...

Weiterlesen: Familienversicherung entfällt bei Hartz IV

Beitragssatzerhöhung

Steigerung um 0,2 Prozentpunkte

Die gesetzlichen Krankenkassen werden zu Beginn des Jahres 2016 höhere Beiträge von ihren Versicherten verlangen müssen. Demnach wird sich der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen von derzeit 15,5 % auf 15,7 Prozent erhöhen. Dies ergibt eine Steigerung von 0,2 Prozent. Zu diesem Ergebnis ist der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gekommen. Ursache für die Beitragsanhebung ist ein Fehlbetrag in den Finanztöpfen der Krankenkassen von ca. 3 Milliarden Euro.

Mehrbelastung allein durch die Arbeitnehmer

Die Beitragserhöhung müssen alleine die Arbeitnehmer tragen. Denn durch die letzte Reform zur Finanzierung der ...

Weiterlesen: Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2016

Studenten

Befristung zulässig

Es verstößt nicht gegen das zum Schutz behinderter Menschen gültige Diskriminierungsverbot, wenn die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in irgendeiner Art befristet wird.

Der 12. Senat des Bundessozialgerichtes hatte in einem Urteil vom Oktober entschieden, dass die Versicherungspflicht der Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch dann mit dem 37. Lebensjahr endet, wenn ein nahtloses Vorliegen von Hinderungsgründen, wie eine Erkrankung oder Behinderung etc. gegeben sind.

Das Gericht war in seiner Entscheidung der Auffassung, dass der § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V eindeutig vorschreibt, die Krankenversicherung der Studenten nur dann über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn ...

Weiterlesen: Kostengünstige Studentenkrankenversicherung längstens bis 37 Jahre

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KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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