Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen

Obligatorische Anschlussversicherung
Der Gesetzgeber hat mit dem § 188 Abs. 4 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte nach dem Ausscheiden aus einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung eine obligatorische, also automatische Anschlussversicherung eingeführt. Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.078.2013 wurde diese Rechtsvorschrift eingeführt, in Kraft getreten ist sie dann am 01.08.2013.
Durch Einführung dieser gesetzlichen Regelung – der obligatorischen Anschlussversicherung – wird kraft Gesetz die Mitgliedschaft im Rahmen einer freiwilligen Versicherung fortgesetzt, wenn jemand aus seiner ...

Änderungen bei der Festsetzung freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge ab 2018
Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 04.04.2017 wurde auch die Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte ab dem 01.01.2018 geändert. Demnach wird das Verfahren einer vorläufigen Festsetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als sog. Regelverfahren solange eingeführt, bis der aktuelle Einkommenssteuerbescheid vorgelegt wird. Insbesondere geht ...
Weiterlesen: Beitragsbemessung Selbständiger in der Krankenversicherung 2018

Fälligkeits- und Abgabetermine 2018
Das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), und hier genau der § 28f Abs. 3 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung und Abgabe eines Beitragsnachweises für jeden Abrechnungszeitraum an die zuständige Krankenkasse.
Arbeitgeber müssen demnach zwei Termine innerhalb des Kalendermonats einhalten. Dabei geht es um den Abgabetermin der Beitragsnachweisung und dem Fälligkeitstermin zur Zahlung der Beiträge.
Nachfolgend werden ihnen ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2018
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