Rezepte für Arzneimittel in elektronischer Form
Bereits seit 01.09.2022 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arzneimittel-Rezepte in digitaler Form von den Ärzten ausgestellt und in den Apotheken eingereicht werden konnten. Was zunächst nur freiwillig war muss seit dem Jahr 2023 verpflichtend von den Arztpraxen angeboten werden. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch zur Pflicht für die Ärzte, Verschreibungen von Arzneimittel als E-Rezept zur Verfügung zu stellen.
Das E-Rezept ersetzt das bisher verwendete in rosa Farbe gehaltene Papierrezept. Dabei verschreibt der Arzt das nötige Medikament in digitaler Form und speichert es auf einem Server ab. Der Patient bekommt dann nicht mehr das Rezept in Papierform ausgehändigt, sondern einen sog. E-Rezept Schlüssel. Mit diesem Schlüssel ist es jeder Apotheke möglich das digitale Rezept auf dem Server aufzurufen und letztendlich zu bearbeiten und das Medikament dem Patienten auszuhändigen.
Des E-Rezept wird es vorläufig nur für verschreibungspflichtige Medikamente und nur für Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung geben. Verordnungen für Hilfsmittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Rezepte nach dem Bundesbetäubungsmittelgesetz oder auch Privatrezept von z.B. Privatversicherten sind als E-Rezept noch nicht erhältlich und sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
Einlösen des E-Rezeptes
Das E-Rezept kann unter drei Möglichkeiten bei der Apotheke eingelöst werden.
- E-Rezepte können auf dem Smartphone verwaltet werden. Hierfür muss die App „E-Rezept“ vom Anbieter, der „gematik“ in den jeweiligen App-Stores heruntergeladen werden. Neben einem Smartphone ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Beide müssen den Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Erkennbar ist dies durch eine 6-stellige Zugangsnummer auf der Gesundheitskarte. Außerdem ist eine weitere PIN von der Krankenkasse erforderlich.
- Besitzt der Patient kein Smartphon kann das E-Rezept allein mit der Gesundheitskarte eingelöst werden. D.h. der Arzt hinterlegt das Rezept in digitaler Form auf einen zentralen Server. Der Patient geht mit seiner Gesundheitskarte in die Apotheke, um diese in ein Lesegerät zu stecken. Die Apotheke liest dann das Rezept aus und überreicht das verordnete Medikament. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Gesundheitskarte um die aktuelle Version 2.1 handelt. Weiter hat der Patient im Vorfeld nicht die Möglichkeit, das Rezept vorher einsehen zu können.
- Als dritte Möglichkeit, kann sich der Patient den Schlüssel für das Rezept über einen QR-Code von der Arztpraxis auf ein Papier ausdrucken lassen und in die Apotheke mitnehmen. Die Apotheke liest den QR-Code aus und händigt das Medikament aus.
Angehörige des Patienten können künftig auch das E-Rezept einlösen. Dafür benötigen sie den oben beschriebenen Schlüssel entweder in Papierform oder durch Vorlage der Gesundheitskarte des Patienten in der Apotheke.
Wie bisher ist auch das E-Rezept für 28 Tage gültig. An den Zuzahlungen zu den Medikamenten ergeben ebenfalls keine Änderungen.
Vorteile des E-Rezeptes
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass das Rezept nicht mehr vor Ort in der Arztpraxis abgeholt werden muss. Der Weg zum Arzt entfällt künftig. Beispielsweise kann durch eine telefonische Bestellung des Medikaments das Rezept direkt in irgendeiner Apotheke in Deutschland eingelöst werden.
Durch das zusätzliche Führen einer digitalen Patientenakte werden die bisher verordneten Medikamente abgespeichert und sind für andere Ärzte und Krankenhäuser einsehbar. D.h. die komplette Medikation ist dann für die medizinischen Behandler einsehbar und es kann eine abgestimmte ärztliche Behandlung stattfinden.
Nachteile des E-Rezepts
Das E-Rezept steht aktuell nur den Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Für Privatversicherte erfolgt eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt. Nicht für alle Medikamente ist das E-Rezept nutzbar, dies gilt auch für Rezepte nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Des Weiteren könnte es auch zu Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung kommen. Manche schildern über Probleme bei der Installation der App über den Anbieter „gematik“. Daneben ist der Prozess der Authentifizierung sehr komplex und aufwendig.
Datenschutz
Nachdem das E-Rezept in verschlüsselter Form auf einen geschützten Server in Deutschland übertragen wird, geht man davon aus, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Außerdem benötigen die Ärzte und Apotheken eine geprüfte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise, um überhaupt auf den Server zugreifen zu können. Weiter kann die Apotheke das Rezept nur einlösen, wenn der Patient den zur Verfügung gestellten Schlüssel aushändigt. D.h. der Patient entscheidet allein darüber, welcher Apotheke er den Schlüssel überreicht.