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Krankenversicherungsbeitrag

Beiträge von freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf die gesamte Sofortrente

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 15.08.2018 (AZ.: B 12 R 5/17 R) entschieden und damit auch die vorherige Rechtsprechung bestätigt. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen nach diesem Urteil Krankenkassenbeiträge nicht nur auf den Kapitalzuwachs bezahlen, sondern auf den vollen Auszahlungsbetrag einer Sofortrente.

Berücksichtigung von Sofortrenten bei der Beitragszahlung

Eine freiwillig gesetzlich krankenversicherte Frau, schloss im Jahr 2007 bei ihrer Versicherung eine „Sofort beginnende Leibrente mit Garantiezeit“ und außerdem eine „Sofort-Rente“ mit lebenslangen Rentenzahlungen von ...

Weiterlesen: Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge auf Sofortrente

Selbständige

Absenkung des Mindestbeitrags für Freiwillig Krankenversicherte

Mit dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz –GKV-VEG) wurde geregelt, dass die Beitragsbelastung für Selbständige, vor allem Existenzgründer oder hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen, deutlich gesenkt wird. Das GKV-VEG wird zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Der Arbeitsmarkt hat sich auch für die Selbständigen in den ...

Weiterlesen: Beitragsentlastung für Selbständige ab 01.01.2019

Abgabe- und Fälligkeitstermine

Beitragsnachweise, Abgabetermine 2019

Nach § 28f Abs. 3 Satz 1 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) sind Arbeitgeber verpflichtet, per Datenträgeraustausch der Einzugsstelle die Beitragsnachweise zu übermitteln. Die Frist beträgt hierfür zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge.

Des Weiteren ist der Fälligkeitstermin zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. Dieser ist in § 23 Abs. 1 SGB IV geregelt und ist immer der drittletzte Bankarbeitstag des Monats der ...

Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2019

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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