Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Obligatorische Anschlussversicherung
Der Gesetzgeber hat mit dem § 188 Abs. 4 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Versicherte nach dem Ausscheiden aus einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung eine obligatorische, also automatische Anschlussversicherung eingeführt. Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.078.2013 wurde diese Rechtsvorschrift eingeführt, in Kraft getreten ist sie dann am 01.08.2013.
Durch Einführung dieser gesetzlichen Regelung – der obligatorischen Anschlussversicherung – wird kraft Gesetz die Mitgliedschaft im Rahmen einer freiwilligen Versicherung fortgesetzt, wenn jemand aus seiner ...
Änderungen bei der Festsetzung freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge ab 2018
Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 04.04.2017 wurde auch die Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte ab dem 01.01.2018 geändert. Demnach wird das Verfahren einer vorläufigen Festsetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als sog. Regelverfahren solange eingeführt, bis der aktuelle Einkommenssteuerbescheid vorgelegt wird. Insbesondere geht es dabei um die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. § § 240 SGB V.
Vorläufigkeit der Beitragsfestsetzung
Eine vorläufige Beitragsfestsetzung bestand nach der bis zum 31.12.2017 bestehenden Regelung nur bei Erstaufnahme einer ...
Weiterlesen: Beitragsbemessung Selbständiger in der Krankenversicherung 2018
Fälligkeits- und Abgabetermine 2018
Das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), und hier genau der § 28f Abs. 3 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung und Abgabe eines Beitragsnachweises für jeden Abrechnungszeitraum an die zuständige Krankenkasse.
Arbeitgeber müssen demnach zwei Termine innerhalb des Kalendermonats einhalten. Dabei geht es um den Abgabetermin der Beitragsnachweisung und dem Fälligkeitstermin zur Zahlung der Beiträge.
Nachfolgend werden ihnen aufgelistet, wann genau jeweils die Beitragsnachweise bzw. Beitragsdatensätze im Jahr 2018 bei der Einzugsstelle, also der zuständigen Krankenkasse einzureichen sind, sowie auch die entsprechenden Termine für Zahlungsfälligkeit und Zahlungseingänge der ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2018
2018 sinkt der Richtwert für Zusatzbeiträge um 0,1 Prozent
Das Bundesministerium (BMG) für Gesundheit in Berlin hat bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt wird.
Die Krankenkassen erhalten durch die Festlegung durch das BMG einen Orientierungswert um ihre Beitragssätze in der Haushaltsplanung entsprechend einbauen zu können. Der GKV-Schätzerkreis zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der GKV liefert regelmäßig in einer Prognose die Grundlagen für die Berechnung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Der Schätzerkreis sieht im Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 222,24 Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Diesen ...
Weiterlesen: Durchschnittlicher Krankenkassenzusatzbeitrag 2018
Krankenversicherungsschutz während Sperrzeit ab 01.08.2017
Krankenversicherungspflicht während einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit beginnt seit dem 1.8.2017 nicht mehr erst mit Beginn des 2. Monats, sondern bereits mit dem ersten Tag der Sperrzeit. Außerdem werden Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes beim Krankengeldanspruch umgesetzt und damit bestehende Lücken geschlossen.
Das Sozialgesetzbuch, und hier der § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, sieht vor, dass Personen in der Zeit für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Auch während einer Sperrzeit besteht Versicherungspflicht ...
Weiterlesen: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld Sperrzeit
Neue Regelungen ab Januar 2017
Das neue E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) hat dafür gesorgt, dass ab Januar 2017 einige Änderungen bei der Versicherungs- und Beitragspflicht umgesetzt wurden. So wurden beim Krankenversicherungsschutz von Waisenrentnern Neuregelungen umgesetzt, die für finanzielle Erleichterungen bei den Versicherten sorgen. Außerdem sorgt ein neuer Versicherungspflichttatbestand für Verbesserungen hinsichtlich der Versicherungspflicht bei Waisenrentnern.
Die Beurteilung der Versicherungspflicht von Waisenrentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte bis zum 31.12.2016 ausschließlich nach den Regelungen in der „Krankenversicherung der ...
Weiterlesen: Versicherungs- und Beitragspflicht bei Waisenrentner neu geregelt
Pauschale Anrechnung für jedes Kind auf Vorversicherungszeit
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) tritt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nur dann ein, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel (9/10) der zweiten Hälfte des Zeitraums eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine Familienversicherung nach § 10 SGB V oder § 7 KVLG 1989 bestand.
Des Weiteren ist zu beachten, dass Zeiten einer privaten Krankenversicherung, also außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht auf die Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden können. Dies führte oftmals bei ...
Weiterlesen: Änderungen bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Beiträge 2017
Das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), und hier genau der § 28f Abs. 3 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung und Abgabe eines Beitragsnachweises für jeden Abrechnungszeitraum an die zuständige Krankenkasse.
Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen wann genau jeweils die Beitragsnachweise bzw. Beitragsdatensätze im Jahr 2017 bei der Einzugsstelle, also der zuständigen Krankenkasse einzureichen sind, sowie auch die entsprechenden Termine für Zahlungsfälligkeit und Zahlungseingänge der Sozialversicherungsbeiträge.
Keine umfangreichen Beitragsschätzungen mehr
Der Gesetzgeber hat mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ab Januar 2017 aber auch eine Erleichterung für die Arbeitgeber ...
Weiterlesen: Fällikeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2017
Neues Meldeverfahren bei Elternzeit
Ab Januar 2017 muss die Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen einer Elternzeit immer gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss hierzu eine Unterbrechungsmeldung einreichen, egal wie lange die Elternzeit dauert.
Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diese kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden, umfasst maximal 36 Monate, kann aber aufgeteilt werden. Dabei werden dann drei variable Zeitabschnitte festgelegt. Die Praxis hat gezeigt, dass die Elternzeit zunehmend von beiden Elternteilen flexibel in Anspruch genommen wird. Durch diese Aufteilung der Auszeiten vom Beruf entstehen natürlich dann zum Teil kürzere Zeiträume ...
Melderecht neu geregelt
Ab Januar 2017 sollen neue Regelungen zum Melderecht in Kraft treten. Dazu wurde von der Bundesregierung der Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetztes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem neue Ordnungskriterien für Unternehmen in der Sozialversicherung und außerdem eine neue Informationsplattform im Internet.
Einer der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind die Prüfung und Abstimmung der Be-standsdaten, wobei diese sowie die daraus folgenden Rückmeldungen bereits Gegenstand aktueller Neuerungen im Meldewesen waren. So sollen ab 01. Januar 2017 Differenzen zwischen den Meldungen der Arbeitgeber und dem Meldebestand bei den Krankenkassen immer mit den jeweiligen Sachbearbeitern bei den ...
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