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Betriebsrente

Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezügen

Bisher war es so, dass bei der Auszahlung einer Betriebsrente/Versorgungsbezug gem. § 229 SGB V immer der allgemeine Krankenkassenbeitrag (14,6 %) zzgl. den individuellen Zusatzbeitragssatz durch den Versicherten alleine zu entrichten war. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzt –GKV-BRG) soll sich dies ab dem 01.01.2020 ändern, und zwar dahingehend, dass ein Freibetrag die Beitragsleistung für den Versicherten deutlich herabsetzen soll.

Ab dem kommenden Jahr sollen Rentenbezieher der betrieblichen Altersversorgung einschließlich ...

Weiterlesen: Weniger Krankenversicherungsbeiträge bei den Betriebsrenten ab 01.01.2020

Student

Krankenversicherung der Studenten KVdS, Versicherungsberechtigter Personenkreis

Rechtsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Studierende, die nicht die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung gem. § 10 SGB V erfüllt haben sind unter bestimmten Voraussetzung Versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung folgt auch die ...

Weiterlesen: Krankenversicherung der Studenten -Neuregelung ab 01.01.2020-

Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche KV

Im Alter steigt das Einkommen oft nicht mehr, meistens sinkt es sogar. Gleichzeitig steigen aber die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung. Dies sorgt bei vielen privat krankenversicherten Senioren für Unmut und finanzielle Engpässe, weshalb viele dann auch über eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachdenken. Aber für Senioren ist es dafür dann meistens zu spät. Eine Rückkehr in die GKV muss in ...

Weiterlesen: Rückkehrmöglichkeiten von der Privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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