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Abgabe- und Fälligkeitstermine 2021

Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...

Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2021

Anhebung durchschnittliche Zusatzbeitrag

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent angehoben wird. Das BMG plant für die Kassen allerdings Ausnahmeregelungen bei der Beitragsanhebung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß § 242 a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) wurde nach einer Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13. Oktober 2020 entsprechend festgelegt. Darauf wurde durch das BMG in seiner Veröffentlichung hingewiesen.

Hinsichtlich der für 2021 zu erwartenden ...

Weiterlesen: Erhöhung Krankenkassenbeiträge für 2021

Beitragsstundung möglich

Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 können Sozialversicherungsträger die Beiträge nur stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Träger der Sozialversicherungsträger verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

Auf Grund der herrschenden Corona-Krise ist es für Arbeitgeber und Selbständigen neben den umfangreichen wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung möglich, dass die monatlich erforderlichen und abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherungen gestundet werden.

Zu dieser Stundungsmöglichkeit hat sich auch heute der Spitzenverband der ...

Weiterlesen: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Corona Krise

Beitragsnachweise 2020

Fälligkeits- und Abgabetermine 2020

Gem. @ 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist @ 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...

Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2020

Betriebsrente

Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezügen

Bisher war es so, dass bei der Auszahlung einer Betriebsrente/Versorgungsbezug gem. § 229 SGB V immer der allgemeine Krankenkassenbeitrag (14,6 %) zzgl. den individuellen Zusatzbeitragssatz durch den Versicherten alleine zu entrichten war. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzt –GKV-BRG) soll sich dies ab dem 01.01.2020 ändern, und zwar dahingehend, dass ein Freibetrag die Beitragsleistung für den Versicherten deutlich herabsetzen soll.

Ab dem kommenden Jahr sollen Rentenbezieher der betrieblichen Altersversorgung einschließlich ...

Weiterlesen: Weniger Krankenversicherungsbeiträge bei den Betriebsrenten ab 01.01.2020

Student

Krankenversicherung der Studenten KVdS, Versicherungsberechtigter Personenkreis

Rechtsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Studierende, die nicht die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung gem. § 10 SGB V erfüllt haben sind unter bestimmten Voraussetzung Versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung folgt auch die Pflegeversicherung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
  • Eingeschriebener Student
  • Kein Anspruch auf Sachleistungen ...

Weiterlesen: Krankenversicherung der Studenten -Neuregelung ab 01.01.2020-

Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche KV

Im Alter steigt das Einkommen oft nicht mehr, meistens sinkt es sogar. Gleichzeitig steigen aber die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung. Dies sorgt bei vielen privat krankenversicherten Senioren für Unmut und finanzielle Engpässe, weshalb viele dann auch über eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachdenken. Aber für Senioren ist es dafür dann meistens zu spät. Eine Rückkehr in die GKV muss in den meisten Fällen viel früher angegangen werden. Nachfolgend erhalten sie einen Überblick über die Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV

Einhaltung Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer

Ausschließlich für Arbeitnehmer bietet sich ...

Weiterlesen: Rückkehrmöglichkeiten von der Privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Zeitsoldat

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ehemaliger Zeitsoldaten

Das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) sieht für Zeitsoldaten, die aus ihrem Dienstverhältnis ausscheiden, gewisse Regelungen vor um ihnen einen großzügigeren Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Durch diese Regelungen sollen sie auch in beitragsrechtlicher Hinsicht unterstützt werden.

Beitrittsmöglichkeiten

Für Zeitsoldaten die ab dem 31.12.2018 aus ihrem Dienstverhältnis ausscheiden, wurde im § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen, das Ihnen den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ermöglicht. Der ...

Weiterlesen: Ehemalige Zeitsoldaten und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherungsbeitrag

Beiträge von freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf die gesamte Sofortrente

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 15.08.2018 (AZ.: B 12 R 5/17 R) entschieden und damit auch die vorherige Rechtsprechung bestätigt. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen nach diesem Urteil Krankenkassenbeiträge nicht nur auf den Kapitalzuwachs bezahlen, sondern auf den vollen Auszahlungsbetrag einer Sofortrente.

Berücksichtigung von Sofortrenten bei der Beitragszahlung

Eine freiwillig gesetzlich krankenversicherte Frau, schloss im Jahr 2007 bei ihrer Versicherung eine „Sofort beginnende Leibrente mit Garantiezeit“ und außerdem eine „Sofort-Rente“ mit lebenslangen Rentenzahlungen von ...

Weiterlesen: Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge auf Sofortrente

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