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Abgabe- und Fälligkeitstermine 2021

Gem. § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.

Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.

Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...

Weiterlesen: Fälligkeits- und Abgabetermine für Beitragsnachweise 2021

Anhebung durchschnittliche Zusatzbeitrag

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent angehoben wird. Das BMG plant für die Kassen allerdings Ausnahmeregelungen bei der Beitragsanhebung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß § 242 a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) ...

Weiterlesen: Erhöhung Krankenkassenbeiträge für 2021

Beitragsstundung möglich

Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 können Sozialversicherungsträger die Beiträge nur stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Träger der Sozialversicherungsträger verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

Auf Grund der herrschenden Corona-Krise ist es für Arbeitgeber und Selbständigen neben den umfangreichen wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung möglich, dass die monatlich erforderlichen und ...

Weiterlesen: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Corona Krise

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