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Studenten

Befristung zulässig

Es verstößt nicht gegen das zum Schutz behinderter Menschen gültige Diskriminierungsverbot, wenn die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in irgendeiner Art befristet wird.

Der 12. Senat des Bundessozialgerichtes hatte in einem Urteil vom Oktober entschieden, dass die Versicherungspflicht der Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch dann mit dem 37. Lebensjahr endet, wenn ein nahtloses Vorliegen von Hinderungsgründen, wie eine Erkrankung oder Behinderung etc. gegeben sind.

Das Gericht war in seiner Entscheidung der Auffassung, dass der § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V eindeutig vorschreibt, die Krankenversicherung der Studenten nur dann über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn ...

Weiterlesen: Kostengünstige Studentenkrankenversicherung längstens bis 37 Jahre

Zusatzbeitrag
Zusatzbeitrag

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag bei 0,9 %

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen wird sich im Vergleich zum Jahr 2014 nicht verändern. Er beträgt auch im Jahr 2015 0,9 Prozent.

Wie im Bundesanzeiger in diesen Tagen veröffentlich wurde, können sich die gesetzlich Versicherten auch nächstes Jahr auf eine Beitragsstabilität bei den gesetzlichen Krankenkassen verlassen. Der von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Sonderbeitrag belief ...

Weiterlesen: Stabiler Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2015

Beschäftigung
Beschäftigung

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Am 15.August 2014 wurde das neue Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.08.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der seit langem diskutierte und von vielen in Deutschland erwartete Mindestlohn wird nun durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz flächendeckend eingeführt. Ab dem 01.01.2015 gilt dann ein Mindestlohn von 8,50 Euro je geleistete Stunde, es sein denn, ein bestehender Tarifvertrag sieht eine anderweitige Lohnregelung vor. Dies muss dann ...

Weiterlesen: SV-rechtliche Neuerungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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