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Krankengeld und Krankentagegeldversicherung

Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig, so erhält er grundsätzlich von seinem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen seinen vollen Lohn weitergezahlt. Im Anschluss daran erhält er Krankengeld von der Krankenkasse ausbezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % vom zuletzt bezogenen Bruttolohn, aber maximal 90 % vom Nettolohn. Vom errechneten Betrag werden noch zusätzlich Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Dadurch entsteht für den Versicherten eine erhebliche finanzielle Lücke von bis zu 20 % während seiner Arbeitsunfähigkeit.

Damit hier ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird, bieten die meisten privaten Versicherungsunternehmen ...

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2007 ist der Krankenstand seit Jahren wieder angestiegen. Bis zum Oktober 2007 wurde ein Krankenstand von 3,74 % erreicht. 2006 waren es nur 3,49 % gewesen. Als mögliche Ursache für den Anstieg seit den letzten zehn Jahren könnte der hohe Leistungsdruck der Arbeitnehmer sein. Immer häufiger ist festzustellen, dass psychische Erkrankungen zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Allgemeines

Oft kommt es vor, dass die Kinder krank sind und versorgt werden müssen. Wenn beide Eltern berufstätig sind und einer von ihnen zu Hause bleiben muss, besteht von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen ein Anspruch auf ein sog. Kinderpflege-Krankengeld. Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen

Wann gibt es ein Kinderpflege-Krankengeld

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten unter folgenden Voraussetzungen ein ...

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