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Ausschluss des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn einer Vollrente wegen Alters. Darunter versteht man eine Regelaltersrente (ab 65. Lebensjahr oder später), eine Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit, eine Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte und eine Altersrente infolge Schwerbehinderung, sowie eine Altersrente für Frauen. Nach Beginn dieser Rente kann kein neuer Krankengeldanspruch realisiert werden (vgl. § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Ab wann besteht kein Anspruch auf Krankengeld?

Beginn einer Vollrente wegen Alters ist der Zeitpunkt, von dem an ein Anspruch auf Rente tatsächlich besteht. Von diesem Tag an besteht kein Anspruch auf Krankengeld mehr. Ab diesen Zeitpunkt kann der Versicherte die Auszahlung von Krankengeld gegenüber seiner Krankenkasse nicht mehr beanspruch.
Beachte:
Sollte Krankengeld über den Rentenbeginn gezahlt worden sein, darf es vom Versicherten nicht mehr zurückgefordert werden.

Beispiel:
Anspruch auf Krankengeld ab 15.03.2008
Zubilligung einer Vollrente wegen Alters ab 01.04.2008
Krankenkasse erhält Kenntnis von der Rentenzubilligung am 05.05.2008
Krankengeld wurde bereits ausgezahlt bis 30.04.2008

Ergebnis:
Der tatsächliche Anspruch auf Krankengeld fällt zwar mit dem 01.04.2008 weg. Allerdings kann die Krankenkasse das bereits bis 30.04.2008 ausgezahlte Krankengeld nicht vom Versicherten zurückfordern. Die Krankenkasse hat gegenüber der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch auf die Rente bis zur Einstellung der Krankengeldzahlung am 30.04.2008. Der Versicherte erhält demnach seine volle Rentenzahlung erst ab 01.05.2008.

Bundessozialgericht gibt Krankenkassen Recht

Das Bundessozialgericht hat in einem früheren Urteil vom 30.05.2006 (AZ B 1 KR 14/05 R) bestätigt, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn der Versicherte eine Vollrente wegen Alters bezieht.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Die Feststellung des Anspruchs auf Krankengeld ist ein sehr komplexes Thema. Für die Beratung und Aufklärung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen unabhängige und gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein berät Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Krankengeld.

 

 

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