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Krankengeld und Krankentagegeldversicherung

Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig, so erhält er grundsätzlich von seinem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen seinen vollen Lohn weitergezahlt. Im Anschluss daran erhält er Krankengeld von der Krankenkasse ausbezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % vom zuletzt bezogenen Bruttolohn, aber maximal 90 % vom Nettolohn. Vom errechneten Betrag werden noch zusätzlich Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Dadurch entsteht für den Versicherten eine erhebliche finanzielle Lücke von bis zu 20 % während seiner Arbeitsunfähigkeit.

Damit hier ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird, bieten die meisten privaten Versicherungsunternehmen eine sogenannte Krankentagegeldversicherung an. Gerade für Selbständige könnte diese „Zusatzversicherung“ von Interesse sein, da dieser Personenkreis vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an einen totalen Einkommensausfall hat.

Krankentagegeldversicherung

Im Falle einer eingetretenen Krankheit wird vom privaten Versicherungsunternehmen ein bestimmter Betrag als Krankentagegeld ausgeschüttet. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag bzw. der Beitragshöhe.
Das Krankentagegeld wird bei Arbeitnehmern meistens nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Selbständige können selbst vertraglich festlegen, wann die Zahlung beginnen soll.

Krankenkontrolleure

Immer häufiger kommt es vor, dass die Versicherten während ihrer Erkrankung weiter arbeiten (z.B. Selbständige) und gleichzeitig Krankengeld von der Krankenkasse oder das Krankentagegeld vom privaten Versicherer „einstreichen“. Aus diesem Grund setzen die Versicherer immer häufiger sogenannte Krankenkontrolleure ein, die bei Bedarf die Erkrankung überprüfen. Wird jemand erwischt droht oftmals die Einstellung und Rückforderung des Krankengeldes durch die Krankenkasse. Eventuell könnte sich auch ein Strafverfahren bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegen den Versicherten anschließen. Die privaten Versicherer hätten die Möglichkeit die Versicherung fristlos zu kündigen.

Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld

Bitte verwechseln Sie nicht das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Während das Krankenhaustagegeld nur bei einem stationären Aufenthalt gezahlt wird, wird das Krankentagegeld schon dann gezahlt, wenn man zu Hause krank ist. Außerdem ist zu beachten, dass eine Krankenhaustagegeldversicherung nicht die Absicherung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet bzw. ausgleicht.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Zu allen Fragen rund um das Thema Krankengeld von der Krankenkasse steht Ihnen der Krankenkassenbetriebswirt und Rentenberater Marcus Kleinlein jederzeit zur Verfügung.

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