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Bundessozialgericht bestätigt Krankengeldanspruch

In einem Urteil vom 02.11.2007 AZ: B 1 KR 12/07 R bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) einen Anspruch auf Krankengeld auch nach Erschöpfung des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitslosengeldbezugs hinaus, muss künftig die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld an die Versicherten bezahlen.

Zum Sachverhalt

Der Kläger war als Bezieher von Arbeitslosengeld seit 1999 bei der beklagten Krankenkasse versichert. Am 14.02.2000 wurde durch den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit bis voraussichtlich 19.06.2000 festgestellt. Bis zur Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld am 28.02.2000, zahlte die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter. Im Anschluss daran lehnte die Agentur für Arbeit die weitere Zahlung eines Anschluss-Arbeitslosengeldes aus dem Grund ab, weil der Kläger sich wegen seiner Erkrankung nicht dem Arbeitsmarkt arbeitsbereit zur Verfügung stellen konnte.
Gleichzeitig lehnte die Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld nach dem 28.02.2000 ab, weil der Kläger ab 29.02.2000 keinen Einkommensausfall hat und somit das Krankengeld keine Entgeltersatzleistungsfunktion auslösen konnte.

Krankengeldanspruch auch nach Ablauf des Arbeitslosengeldes

Der Senat des Bundessozialgerichts hat die Revision der Krankenkasse eindeutig zurückgewiesen und dem Kläger einen Krankengeldanspruch nach Ablauf des Arbeitslosengeldes zugesprochen. Die Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld richtet sich immer nach einem Versicherungsverhältnis, das einen solchen Anspruch einräumt. In diesem Fall war der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Arbeitsunfähigkeit durch den Bezug von Arbeitslosengeld mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Wird diese Versicherung, in diesem Fall durch Leistungsablauf, beendet und besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, hat der Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Eine Ablehnung ist in diesen Fällen unzulässig.

Überprüfung Ablehnungsbescheid

Oftmals lehnen die Krankenkassen in dieser Fallkonstellation die Krankengeldzahlung pauschal ab. Lassen Sie in diesen Fällen den Ablehnungsbescheid auf seine Richtigkeit hin überprüfen. Hierfür stehen Ihnen kompetente Spezialisten beratend zur Seite. Der Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein ist ein Experte für den Bereich „Krankengeld“. Er berät und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Krankengeldansprüche.

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