Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung
Klärung Rentenversicherungskonto
Wenn Ihr Rentenversicherungskonto alle rentenrelevanten Zeiten enthält und keine Lücken aufweist ist alles in Ordnung. Allerdings ist bei den meisten Bundesbürgern das Rentenkonto lückenhaft bzw. viele Zeiten sind im Versicherungsverlauf überhaupt nicht enthalten.
Darunter gehören u.a. Zeiten der Schulausbildung, Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten, Zeiten des Wehr und Zivildienstes. Auch fehlen häufig Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und des Bezuges von Krankengeld oder auch Zeiträume der Arbeitslosigkeit. Zu beobachten ist auch, dass Zeiten der Beschäftigung nicht enthalten sind und auch die Höhe des Arbeitsentgeltes falsch übermittelt wurden.
Fehlende Zeiten ...
Seit dem 01.01.2008 gibt es eine Neuerung bei der Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen. Demnach erhalten Selbständige nur noch die Beiträge für 4 Jahre rückwirkend ausbezahlt. Dies kann dann der Fall sein, wenn bei einem Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt wurde, dass Selbständige in der Vergangenheit versehentlich als versicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft wurden.
Länger zurückliegende Zeiträume werden nicht mehr ...
Weiterlesen: Selbständige erhalten eingeschränkte Beitragsrückerstattung
Die Renteninformation
Am Ende eines Berufslebens erwartet man gespannt seinen Rentenbescheid, der die Höhe der Rente anzeigt. Die Rente spiegelt das zurückgelegte Erwerbsleben wieder und ist für jeden Einzelnen individuell zu beurteilen. Doch Vorsicht: Fast jeder vierte Rentenbescheid ist fehlerhaft und die Rente wurde falsch berechnet.
Jedes Jahr bekommen die Versicherten eine Renteninformation inkusive der gespeicherten Versicherungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt ...
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