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Fehlzeiten werden geschlossen

Berücksichtigungszeiten sind kaum bekannt und dennoch für die spätere Rente sehr wichtig. Insbesondere werden durch Berücksichtigungszeiten Versicherungslücken geschlossen, die durch die Erziehung von Kindern entstanden sind. Mit Berücksichtigungszeiten kann für die Altersrente für langjährig Versicherte maßgebliche Wartezeit (Vorversicherungszeit) erfüllt werden.

Anrechnung für die Kindererziehung

Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr angerechnet werden. In der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 konnten Berücksichtigungszeiten auch für die Pflege eines Pflegebedürftigen angerechnet werden. Seit dem 01.04.1995 besteht ...

Weiterlesen: Berücksichtigungszeiten

Schulabgänger und keine Ausbildungsstelle

Schulabgänger die keine Ausbildungsstelle haben, sollten sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Dadurch kann später eine geringere Rente vermieden werden. Eine Meldung kann auch dann erfolgen, wenn die jungen Leute keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Meldung gilt als Anrechnungszeit

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wird als Anrechnungszeit im Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Auch wenn kein ...

Weiterlesen: Keine Ausbildung? immer arbeitssuchend melden

Jahresmeldung: Was ist das?

Im Rahmen einer Jahresmeldung bescheinigt der Arbeitgeber jährlich seinem Arbeitnehmer den erhaltenen Bruttoverdienst aus dem vergangenen bzw. abgelaufenen Jahr. Auch die Deutsche Rentenversicherung erhält die Jahresmeldung zur Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Rentenversicherungskontos übermittelt. Die Angaben sind sehr wichtig, da daraus die spätere Rente berechnet wird.

Überprüfung wird empfohlen

Es ist daher ratsam, die Daten genau zu überprüfen ...

Weiterlesen: Jahresmeldung ist wichtig für die Rente

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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