Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung
Freiwillige Rentenbeiträge
Wer einen Versicherungsschutz bekommen oder erhalten will oder seinen Rentenanspruch verbessern möchte, kann freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Manch älterer gesetzlich Versicherter, vor allem die Frauen in der alten Bundesrepublik, waren in ihrem Berufs-Leben nur für eher kurze Zeit versicherungspflichtig als Angestellte oder Arbeiter beschäftigt. Das führt möglicherweise dazu, dass sie beim Renteneintritt nur deshalb keinen Rente bekommen, weil ihnen möglichweise wenige Monate oder Jahre zur notwendigen Versicherungszeit fehlen. Sollte dies nicht zum Problem werden, dann könnte es aber sein, dass die Rente sehr niedrig ausfällt. Durch freiwillige Zahlungen kann man bei ...
Überwiegende Erziehung
Mit Urteil vom 17.04.2008, Az. B 13 R 131/07 R, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Kindererziehungszeiten nur dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Kindererziehungszeiten erhöhen die spätere Rente und können nicht auf die Elternteile aufgeteilt werden.
Zuordnung nur auf ein Elternteil
Die Rechtslage in der Rentenversicherung ist ganz klar. Haben die Eltern ihre Kinder gemeinsam erzogen, kann trotzdem die ...
Weiterlesen: Kindererziehungszeiten können nicht geteilt werden
Rückzahlung nur in Ausnahmefällen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Personen sich bereits eingezahlte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung rückerstatten lassen können.
Dies ist zum einen dann der Fall, wenn jemand aus der rentenversicherungspflicht ausgeschieden ist und keine Möglichkeit auf eine freiwillige Weiterversicherung hat. Als möglicher Personenkreis kommen hier Ausländer in Frage, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind und es zwischen der ...
Seite 18 von 23
Newsletter Anmeldung
Rentenversicherung News
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.