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Rentensteigerung

Rentensteigerung im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent

Gemäß den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent steigen. Somit wird der aktuelle Rentenwert im Westen und Osten gleich sein. Aufgrund einer höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.
Die Erhöhung der Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten ist auf die positive wirtschaftliche Entwicklung und die Lohnsteigerungen zurückzuführen. Das Sicherungs- bzw. Rentenniveau bleibt stabil bei über 48 Prozent. Zur künftigen Stabilisierung der Renten wird die sog. Haltelinie von 48 Prozent auch nach dem Jahr 2025 beibehalten, um die Zuverlässigkeit der gesetzlichen Rente sicherzustellen.

Weitere Details zur Rentenerhöhung

Die Lohnsteigerung, die für die Rentenanpassung als Indikator dient, beträgt 4,50 Prozent in den alten Bundesländern und 6,78 Prozent in den neuen Bundesländern. Die Anpassung basiert auf der gemeldeten Lohnentwicklung durch das Statistische Bundesamt nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten wird ebenfalls berücksichtigt, da sie für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Die Anpassung der Renten berücksichtigt auch die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden, das durch den Nachhaltigkeitsfaktor ermittelt wird. Für das Jahr 2023 wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor, bei 0,1 %, dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Nachdem sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ändert, hat der Beitragssatzfaktor in diesem Jahr keinen Einfluss auf die Rentenanpassung.


Eine Niveauschutzklausel stellt sicher, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2025 nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt nach der Rentenanpassung für das Jahr 2023 insgesamt 48,15 Prozent. Folglich liegt das Mindestsicherungsniveau bei 48 % und eine gesetzlich verankerte Niveauschutzklause greift nicht.


Bei der Anpassung der Rentenwerte für die neuen Bundesländer wird geprüft, ob der aktuelle Rentenwert (Ost) aufgrund der im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte oder aufgrund der tatsächlichen Lohnentwicklung höher ist. Für das Jahr 2023 sind 99,3 Prozent des Westwerts zu erreichen. Das führt nunmehr dazu, dass die Rentenangleichung zwischen West- und Ostrentner schon in diesem Jahr, d.h. ein Jahr früher als geplant, erreicht wird.
Folglich erhöht sich der Rentenwert im Westen von aktuell 36,02 € ab dem 01.07.2023 auf dann 37,60 € und im Osten von 35,52 € auf ebenfalls 37,60 €. Folglich ergibt sich eine Rentenanpassung in Höhe von 4,39 Prozent im Westen und 5,86 € im Osten.

Rentenanpassung und Inflation

Im Moment ist festzuhalten, dass die zum 01.07.2023 vorgenommene Rentenanpassung hinter der Inflation zurückbleiben wird. Allerdings gilt das nur für den Moment. Denn dem Grunde nach folgen die Renten der Lohnentwicklung, jedoch zeitversetzt. Es ist belegt, dass sich die Renten in den letzten 10 Jahren um insgesamt 26 Prozent im Westen und im Osten tatsächlich um 40 Prozent erhöht haben. Im Vergleich gab es eine Preissteigerung von 20 Prozent. Betrachtet man die Absicht der Tarifparteien, die Löhne, als Inflationsausgleich, deutlich anheben zu wollen, dann spiegelt sich dieser Schritt bei den Renten zum 01.07.2024 wieder.

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