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Rente ohne Beitragszahlung möglich

Es gibt Beitragszeiten auf Ihrem Rentenversicherungskonto, da haben Sie keine eigenen Beiträge gezahlt. Trotzdem werden diese für Ihre spätere Rente mitberechnet. Noch besser: Diese Zeiten steigern sogar Ihre Rente.
Diese Beitragszeiten werden Anrechnungszeiten genannt.

Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind   

 

  • Zeiten der Schulausbildung und des Studiums
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Zeiten während der Schwangerschaft und Mutterschutzes
  • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Rehabilitation

Was ist noch zu beachten

Mit Ausnahme zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr muss für die Anerkennung einer Anrechnungszeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen sein. Ansonsten kann eine Anrechnungszeit nicht gezählt werden. Nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen wird die Anrechnungszeit bei der Erfüllung der Wartezeit (Vorversicherungszeit) berücksichtigt.

Auskunft, Beratung und Aufklärung.

Bitte achten Sie genau darauf, dass auf ihrem Rentenversicherungskonto alle rentenrelevanten Zeiten berücksichtigt sind. Ansonsten droht Ihnen eine erhebliche Renteneinbuße bzw. die Nichterfüllung des Rentenanspruchs. Zur Klärung Ihres Rentenversicherungskonto steht Ihnen der unabhängige Rentenberater Marcus Kleinlein zur Verfügung.

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