Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung
Prüfung der Jahresmeldung 2008
Auch in diesem Jahr muss der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für seine Arbeitnehmer erstellen. Inhalt dieser Meldung ist neben Name, Rentenversicherungsnummer der Zeitraum der Beschäftigung und das erzielte Bruttoarbeitsentgelt. Diese Daten werden an die Rentenversicherung des Arbeitnehmers weitergeleitet. Eine Durchschrift erhält der Arbeitnehmer.
Das übermittelte Arbeitsentgelt ist der wesentlichste Bestandteil für die spätere Rentenhöhe. Aus diesem Grund muss es für jeden Arbeitnehmer unerlässlich sein, die Werte auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Kontrolle der Daten
Der Rentenberater Marcus Kleinlein empfiehlt alle in der Jahresmeldung enthaltenen Daten zu überprüfen. Ganz besonders ...
Der Versicherungsverlauf im Rentenkonto
Lücken im Rentenkonto sind oft bares Geld, das dann später bei der Rentenzahlung fehlt. Darum ist jeder Rentenversicherungspflichtige angehalten, seinen Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ungefähr ab dem Alter von 27 Jahren bekommt jeder Versicherte einmal jährlich Post von der Rentenversicherung mit einer Renteninformation und dem aktuellen Stand seines Versicherungskontos. Später folgt dann auch ein ...
Der Schätzerkreis der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren nicht steigen wird. Die Bundesbürger, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben offenbar eine Planungssicherheit bis 2011. Nachdem die Einnahmen in den nächsten Jahren sogar steigen werden, bleibt es beim Beitragssatz in Höhe von 19,9 %.
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