Die Renteninformation
Am Ende eines Berufslebens erwartet man gespannt seinen Rentenbescheid, der die Höhe der Rente anzeigt. Die Rente spiegelt das zurückgelegte Erwerbsleben wieder und ist für jeden Einzelnen individuell zu beurteilen. Doch Vorsicht: Fast jeder vierte Rentenbescheid ist fehlerhaft und die Rente wurde falsch berechnet.
Jedes Jahr bekommen die Versicherten eine Renteninformation inkusive der gespeicherten Versicherungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Es ist ratsam, dass die darin gespeicherten Zeiten unbedingt auf Lücken zu überprüfen sind.
Ursachen für einen fehlerhaften Rentenbescheid
Lücken im Rentenversicherungskonto können dadurch entstehen, wenn im Laufe des Erwerbslebens zurückgelegte Versicherungszeiten nicht gemeldet oder maschinell verarbeitet wurden. Oftmals sind Schul- und Ausbildungszeiten nicht als solche im Rentenversicherungsverlauf gekennzeichnet worden. Die Wichtigkeit dieser Zeiten entnehmen Sie dem Artikel „Ausbildungszeiten“.
Zeiten der Arbeitslosigkeit, des Krankengeldbezuges oder Kindererziehungszeiten sind zum Teil überhaupt nicht oder nur teilweise gemeldet worden.
Eine Ausnahme in der heutigen Zeit ist die, dass der Versicherte sein Leben lang bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat. Häufige Arbeitgeberwechsel führen auch dazu, dass die Beiträge und Zeiten der Beschäftigung nicht der Rentenversicherung gemeldet wurden. Alle Lücken auf dem Rentenversicherungskonto führen dazu, dass die Rentenhöhe falsch berechnet wird und tatsächlich eine verminderte Rente ausgezahlt wird.
Die Folge: Der Rentenbescheid ist falsch.
Kontrolle der Beitragszeiten
Kontrollieren Sie Ihr Rentenversicherungskonto auf fehlerhafte Lücken. Aus diesem Grund erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr und Beitragszahlungen in den letzten 5 Jahren jedes Jahr einen Auszug Ihres Versicherungsverlaufes von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Es handelt sich dabei um die sog. Renteninformation.
Die Renteninformation enthält alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten Ihres Erwerbslebens.
Durchführung Kontenklärung
Beantragen Sie eine Kontenklärung, wenn Ihr Rentenversicherungskonto Lücken aufweist und zurückgelegte Zeiten bzw. Beiträge nicht gemeldet wurden. Damit die Lücken geschlossen werden, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Das können Schul- oder Prüfungszeugnisse sein, Geburtsurkunden, Studienbescheinigungen oder auch Bescheinigungen der Krankenkassen und Agenturen für Arbeit.
Für zurückgelegte Zeiten in der früheren DDR ist das Sozialversicherungsnachweisbuch ausreichend.
Eine Kontenklärung ist oftmals keine einfache Angelegenheit. Viele Formalitäten sind hierfür notwendig. Aus diesem Grund stehen Ihnen unabhängige und gerichtlich zugelassenen Rentenberater zur Verfügung.
Für eine Überprüfung ist es nie zu spät.
Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Versicherungsverlauf festgestellt haben, können Sie diese jederzeit korrigieren. Überprüfen Sie deshalb jede Renteninformation dahingehend, ob alle Zeiten enthalten sind. Auch bei Erhalt des Rentenbescheides können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen die kompetenten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung. Diese unterstützen Sie neben der Antragstellung zur Kontenklärung auch im Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahren.