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Ein Auftraggeber

Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 02.03.2010, Az. B 12 R 10/09 R, darüber entschieden, dass selbständig erwerbstätige Personen eine arbeitnehmertypische Tätigkeit dann ausüben, wenn sie nur für einen Auftraggeber tätig sind. Diese unterliegen dann der Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI. Dies gilt auch in den Fällen, wenn die selbständige Tätigkeit nur im Rahmen eines Nebenjobs ausgeübt wird und im Hauptberuf bereits versicherungspflichtig ist.

Zum Fall

Eine in einem Krankenhaus tätige Angestellte hatte zusätzlich noch einen Job als selbständige Gewerbetreibende. Aus dieser Tätigkeit erzielte sie ein jährliches Einkommen von etwa 20.000 €. Auftraggeber war ...

Weiterlesen: Selbständige Nebentätigkeit führt möglicherweise zur Versicherungspflicht

Rentenbeiträge müssen gezahlt werden

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 17.03.2010, Az. L 13 R 550/09, festgestellt, dass Personen, die als Fitnesstrainer selbständig tätig sind, der vollen Rentenversicherungspflicht unterliegen. D.h. vom Arbeitseinkommen sind die vollen Beiträge in Höhe von 19,9 % an die Rentenversicherung abzuführen.

Zum Fall

Der Kläger wurde von mehreren Fitnessstudios als Trainer beauftragt. Dabei konnte er sich seine Einsatzpläne selbst ...

Weiterlesen: Selbständige Fitnesstrainer sind rentenversicherungspflichtig

Rechtmäßigkeit vom Bundessozialgericht bestätigt

Für die Höhe der Rente werden Zeiten der schulischen Ausbildung, inkl. Studium nach dem 17. Lebensjahr bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 nur für maximal 8 Jahre berücksichtigt. Zu dieser Auffassung ist aktuell das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 02.03.2010, Az. B 5 KN 1/07 R gekommen. Demnach bestätigte das BSG die Ansichten des Gesetzgebers von 1996 und auch zuletzt aus dem Jahre 2004 (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) die sich ...

Weiterlesen: Ausbildungszeiten werden für die Rente geringer bewertet

Service

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