Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung
Pflichtbeitragszeiten
Zu den Beitragszeiten gehören in erster Linie die Pflichtbeitragszeiten. Es sind die wichtigsten rentenrechtlichen Zeiten. Diese Zeiten sind maßgebend für den späteren Rentenanspruch. Sie sind für die Anrechnung der Wartezeit (Vorversicherungszeit), insbesondere für folgende Rentenarten erforderlich:
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Altersrente für Frauen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Nachfolgend werden die wichtigsten Pflichtbeitragszeiten erläutert
Zeiten einer Beschäftigung
Zu den entscheidenden Pflichtbeitragszeiten zählen die Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Nachdem die Zeiten zu Beginn der beruflichen Laufbahn ...
Weiterlesen: Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung
Rente ohne Beitragszahlung möglich
Es gibt Beitragszeiten auf Ihrem Rentenversicherungskonto, da haben Sie keine eigenen Beiträge gezahlt. Trotzdem werden diese für Ihre spätere Rente mitberechnet. Noch besser: Diese Zeiten steigern sogar Ihre Rente.
Diese Beitragszeiten werden Anrechnungszeiten genannt.
Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind
- Zeiten der Schulausbildung und des Studiums
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten während der Schwangerschaft ...
Zurechnungszeiten erhöhen Rente
Die Rentenhöhe errechnet sich u.a. nach den eingezahlten Beiträgen. Versicherte bei denen bereits vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderung festgestellt wurde oder versterben, würde die Höhe der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente erheblich niedrig ausfallen. Damit in diesen Fällen ein gerechter Ausgleich stattfindet hat der Gesetzgeber die sogenannte Zurechnungszeit eingeführt.
Beitragszahlung bis zum 60. Lebensjahr
Im Falle einer ...
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