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Bessere Voraussetzungen für freiwillige Rentenversicherung

Am 11.08.2010 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft getreten. Darin wurde u.a. geregelt, dass künftig Beamte oder Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen eine freiwillige Rentenversicherung abschließen können. Bisher war dies nur möglich, wenn dieser Personenkreis die allgemeine Vorversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren, d.h. gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung), bereits erfüllt hatte.
Jetzt können diese Personen ohne die vorherige Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit freiwillige Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen um ...

Weiterlesen: Freiwillige Rentenversicherung jetzt auch für Beamte

Grundsätzlich unterliegen die Renten der Steuerpflicht. Wegen der relativ hohen Grundfreibeträge und der Tatsache, dass nur ein Teil der Rente auf die Steuer angerechnet wird, müssen die meisten Rentenbezieher keine Steuer bezahlen.
Rentner, die 2010 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, sind 60 % der Rente steuerpflichtig. Jährlich ermittelt das Bundesfinanzministerium den Steuerfreibetrag. Bis zu diesem Betrag sind die Renten steuerfrei. Für das 2010 wurde ein Freibetrag in Höhe von ...

Weiterlesen: Keine Rentensteuer bei 1.353 € für 2010

Das Bundesarbeitsministerium hat sich nun endgültig festgelegt, dass es zur Konsolidierung der Gesamtausgaben bis 2014 zu keiner Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung kommen wird. Einer der genannten Gründe ist u.a. die Tatsache, dass für Bezieher von ALG II Leistungen keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr entrichtet werden. Dies führt in der Rentenkasse zu Mindereinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr. Siehe Artikel Bezug von Hartz IV steigert nicht mehr die ...

Weiterlesen: Keine Senkung des Rentenbeitrags

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