Prüfung der Jahresmeldung 2008
Auch in diesem Jahr muss der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für seine Arbeitnehmer erstellen. Inhalt dieser Meldung ist neben Name, Rentenversicherungsnummer der Zeitraum der Beschäftigung und das erzielte Bruttoarbeitsentgelt. Diese Daten werden an die Rentenversicherung des Arbeitnehmers weitergeleitet. Eine Durchschrift erhält der Arbeitnehmer.
Das übermittelte Arbeitsentgelt ist der wesentlichste Bestandteil für die spätere Rentenhöhe. Aus diesem Grund muss es für jeden Arbeitnehmer unerlässlich sein, die Werte auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Kontrolle der Daten
Der Rentenberater Marcus Kleinlein empfiehlt alle in der Jahresmeldung enthaltenen Daten zu überprüfen. Ganz besonders wichtig ist das gemeldete Bruttoarbeitsentgelt. Vergleichen Sie daher die Beträge mit ihren vorliegenden Entgeltabrechnungen. Es ist schon oft vorgekommen, dass sich irrtümlich Zahlendreher eingeschlichen haben. Das könnte für die spätere Rente fatale Folgen haben. Denn aus möglicherweise 52.000 € wurden versehentlich 25.000 € der Rentenversicherung gemeldet, so dass dann die Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Wurde ein Fehler bemerkt ist der Arbeitgeber sofort zu verständigen. Dieser muss dann eine entsprechende Korrekturmeldung veranlassen.
Klärung Rentenversicherungskonto, Rentenbescheid prüfen
Es ist absolut zu empfehlen, dass das Rentenversicherungskonto keine zeitlichen Lücken enthält. Ist dies trotzdem der Fall, sollte unbedingt eine Kontenklärung durchgeführt werden. Ansonsten können Fehlzeiten die spätere Rente mindern.
Auch bei Erlass eines Rentenbescheides können noch reichlich Fehler enthalten sein. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Überprüfung des Rentenbescheides. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit den Rentenberatern Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert Kontakt auf.