Jahresmeldung: Was ist das?
Im Rahmen einer Jahresmeldung bescheinigt der Arbeitgeber jährlich seinem Arbeitnehmer den erhaltenen Bruttoverdienst aus dem vergangenen bzw. abgelaufenen Jahr. Auch die Deutsche Rentenversicherung erhält die Jahresmeldung zur Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Rentenversicherungskontos übermittelt. Die Angaben sind sehr wichtig, da daraus die spätere Rente berechnet wird.
Überprüfung wird empfohlen
Es ist daher ratsam, die Daten genau zu überprüfen. Ganz besonders ist darauf zu achten, dass die Höhe des Bruttoverdienstes korrekt gemeldet wurde. Denn falsche Angaben wirken sich unter Umständen negativ auf die spätere Rentenhöhe aus. Das heißt, Ihr späterer Rentenbescheid ist falsch. Auch Angaben wie der Name, Anschrift, Dauer der Beschäftigung, Versicherungsnummer und Geburtsdatum sind auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Bis zur Rente aufbewahren
Die Jahresmeldung ist bis zur Rente aufzubewahren und bei den Rentenversicherungsunterlagen abzulegen.
Kontrolle der Beitragszeiten
Kontrollieren Sie Ihr Rentenversicherungskonto auf fehlerhafte Lücken. Sie erhalten regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung einen Nachweis Ihres Versicherungsverlaufes zugesandt. Der Versicherungsverlauf oder auch Renteninformation genannt, enthalten alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten Ihres Erwerbslebens.
Kontenklärung erforderlich
Eine Kontenklärung ist zu beantragen, wenn das Rentenversicherungskonto nicht plausibel ist oder Beitrags- Beschäftigungszeiten nicht enthalten bzw. gemeldet wurden. Damit die Lücken geschlossen werden, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Das können Schul- oder Prüfungszeugnisse sein, Geburtsurkunden, Studienbescheinigungen oder auch Bescheinigungen der Krankenkassen und Agenturen für Arbeit. Auch die vom Arbeitgeber ausgehändigte Jahresmeldung ist ein wichtiger Bestandteil für einen Nachweis.
Für zurückgelegte Zeiten in der früheren DDR ist das Sozialversicherungsnachweisbuch ausreichend.
Eine Kontenklärung ist oftmals keine einfache Angelegenheit. Viele Formalitäten sind hierfür notwendig. Aus diesem Grund stehen Ihnen unabhängige und gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung.
Überprüfung ist immer möglich
Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Versicherungsverlauf festgestellt haben, können Sie diese jederzeit korrigieren. Überprüfen Sie deshalb jede Renteninformation dahingehend, ob alle Zeiten enthalten sind. Auch bei Erhalt des Rentenbescheides können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht Ihnen der Rentenberater Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Dieser unterstützt Sie neben der Antragstellung zur Kontenklärung oder Überprüfung Ihres Rentenbescheides auch im Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahren.