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Schulabgänger und keine Ausbildungsstelle

Schulabgänger die keine Ausbildungsstelle haben, sollten sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Dadurch kann später eine geringere Rente vermieden werden. Eine Meldung kann auch dann erfolgen, wenn die jungen Leute keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Meldung gilt als Anrechnungszeit

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wird als Anrechnungszeit im Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Auch wenn kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit gewährt wird, wirkt sich diese Meldung später rentensteigernd aus.
Zu beachten ist jedoch, dass der Schulabgänger das 17. Lebensjahr vollendet hat und die Arbeitsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat ...

Weiterlesen: Keine Ausbildung? immer arbeitssuchend melden

Finanzielle Hilfe für Kinder

Verstirbt ein Elternteil, müssen die hinterbliebenen Kinder und Jugendliche erst einmal psychisch damit fertig werden. Finanzielle Unterstützung gewährt die gesetzliche Rentenversicherung in der Form, dass an die hinterbliebenen Kinder des Versicherten eine Weisenrente gezahlt wird.

Anspruchsberichtigte

 

Neben den leiblichen Kindern erhalten eine Waisenrente auf Stief- oder Pflegekinder, adoptierte Kinder, aber auch Enkel und Geschwisterkinder ...

Weiterlesen: Waisenrente

Änderungen bei den Hinterbliebenenrenten seit 2002

Seit 2002 existieren bei den Witwen- und Witwerrenten zwei Rechtslagen parallel.
Bis Ende 2001 bekam eine Witwe oder ein Witwer, sofern sie selbst kein eigenes hohes Einkommen hatten, bereits ab 45 Jahren beziehungsweise bei eigener Erwerbsminderung oder der Erziehung von minderjährigen Kindern auch jüngere Personen, 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, die sogenannte große Witwen- oder Witwerrente.

Was sich geändert ...

Weiterlesen: Witwen- und Witwerrente

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