logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Risiko Berufsunfähigkeit absichern

Gerade für junge Arbeitnehmer stellt sich nicht zwingend die Frage, wie im Falle einer Berufsunfähigkeit mit den drohenden finanziellen Engpässen umzugehen ist. Für viele gerade jüngere Arbeitnehmer ist es nicht vorstellbar, seinen erlernten Beruf aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben zu können. Statistisch gesehen ist heute bereits jeder vierte Arbeitsnehmer gezwungen, seine berufliche Tätigkeit durch Berufsunfähigkeit aufzugeben.

Zahl der Rentenempfänger ist gesunken

Eine erfreuliche Tatsache ist, dass die Zahl der Empfänger der Erwerbsminderungsrente innerhalb des letzten Jahrzehnts von über 1,9 Millionen auf zwischenzeitlich etwa 1,6 Millionen gesunken ist. Neu ist allerdings, dass Arbeitnehmer mit einem stark eingeschränkten Leistungsvermögen, welche nach dem 01.01.1961 geboren sind, nunmehr auf alle verfügbaren Arbeitsplätze, die der Arbeitsmarkt bietet, verwiesen werden können. Dies betrifft auch die sogenannten Niedriglohnjobs. Was der Arbeitnehmer bis dato für eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, ist nicht mehr von Bedeutung.

Die bisherige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist nur noch für Arbeitnehmer anwendbar, deren Rente vor 2001 eine Bewilligung erfahren hat. Wer somit vor dem 02.01.1961 geboren wurde, kann noch eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" erhalten. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll, aber noch bis zu 6 Stunden oder mehr, ausüben kann, hat noch Anspruch darauf.
Ein Frührentner, der bereits eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht hat im übrigen die Möglichkeit, sich 400 Euro monatlich dazu zu verdienen, ohne dass ihm sein Rentenanspruch verloren geht. Für Teilerwerbsgeminderte bzw. diejenigen, die auf ihre volle Rente verzichten, können deutlich mehr hinzuverdienen.

Rentenanspruch für Berufsanfänger bereits nach einem Beitrag möglich

Junge Arbeitnehmer, die beispielsweise während ihrer Ausbildung einen Unfall erleiden, welcher einen gesundheitlichen Dauerschaden herbeiführt, können den Umständen entsprechend bereits nach der Zahlung eines einzigen Beitrages, auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen.

Ein Plus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Rente wäre oft nichts ausreichend, würde sich die Höhe nur nach den gezahlten Beiträgen richten. Eine Erwerbsminderung tritt bei einer Vielzahl von versicherten bereits weit vor dem 60. Lebensjahr auf, folglich gilt eine Zurechnungszeit. Durch diese wird der versicherte so gestellt, als hätte er bis zu seinem 60. Lebensjahr die vollen Beiträge gezahlt.

Rentenberater unterstützen

Die Bestimmung Ihrer Rentenansprüche ist vielfältig und komplex. Aus diesem Grund ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oftmals ein fachlicher Rat oder Wegweiser erforderlich. Die unabhängigen und gerichtlichen Rentenberater stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung. Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können Sie gerne an den Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein richten. Verwenden Sie hierfür das auf dieser Homepage hinterlegte Kontaktformular.

 

 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2