logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell mitgeteilt, dass künftige Rentner ab dem 01.07.2008 ihre IBAN Nummer und den BIC-Code der Bank bei der Deutschen Rentenversicherung mit angeben müssen. Das gilt auch für die Personen, die schon ihre Rente vor dem 01.07.2008 beziehen, aber sich die Bankverbindung geändert hat.
Anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl ist künftig die IBAN Nummer und der BIC Code erforderlich. Dies hängt mit dem übergreifenden EURO Zahlungsverkehr zusammen. Dabei wird kein Unterschied mehr zwischen dem internationalen und nationalen Zahlungsverkehr gemacht. In ganz Europa wird auf dieses neue System umgestellt.
IBAN und BIC können Sie auf dem Kontoauszug ihrer Bank entnehmen. Für die sog. Bestandsrentner wird das Verfahren durch die Deutsche Rentenversicherung automatisch umgestellt.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen in allen Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2