logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Fehlzeiten werden geschlossen

Berücksichtigungszeiten sind kaum bekannt und dennoch für die spätere Rente sehr wichtig. Insbesondere werden durch Berücksichtigungszeiten Versicherungslücken geschlossen, die durch die Erziehung von Kindern entstanden sind. Mit Berücksichtigungszeiten kann für die Altersrente für langjährig Versicherte maßgebliche Wartezeit (Vorversicherungszeit) erfüllt werden.

Anrechnung für die Kindererziehung

Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr angerechnet werden. In der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 konnten Berücksichtigungszeiten auch für die Pflege eines Pflegebedürftigen angerechnet werden. Seit dem 01.04.1995 besteht ...

Weiterlesen: Berücksichtigungszeiten

Überbrückungshilfe für Hinterbliebene

Für Witwen und Witwer besteht nach dem Tod eines Hinterbliebenen ein Anspruch auf eine Vorschusszahlung auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente. Diese Überbrückungshilfe soll einen finanziellen Engpass ausgleichen.

Voraussetzung für die Vorschusszahlung

Der Vorschuss kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG beantragt werden. Es wird dann die dreifache volle Rente des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Sterbemonats gezahlt ...

Weiterlesen: Vorschusszahlung für Witwer- und Witwen

Schulabgänger und keine Ausbildungsstelle

Schulabgänger die keine Ausbildungsstelle haben, sollten sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Dadurch kann später eine geringere Rente vermieden werden. Eine Meldung kann auch dann erfolgen, wenn die jungen Leute keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Meldung gilt als Anrechnungszeit

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wird als Anrechnungszeit im Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Auch wenn kein ...

Weiterlesen: Keine Ausbildung? immer arbeitssuchend melden

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 572 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2