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Rentner die steuerpflichtig sind, müssen beim Finanzamt bis zum 31.05. des Folgejahres ihre Steuererklärung abgeben (für 2007 bis 31.05.2008). Die Bescheinigung über den steuerrechtlich bedeutsamen Bruttorentenbetrag können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern oder unter der Servicehotline 0800 1000 48012. Der ausgewiesene Betrag ist in die Anlage "R" der Steuererklärung einzutragen.

Ausführliche Informationen zur Steuerpflicht von Renten erhalten Sie unter "Rente und Steuern"

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Die unabhängigen Rentenberater und ...

Weiterlesen: Rentenbescheinigung für Steuererklärung

Grundsätzliches Vertrauen auf Rentenbescheid

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 29.02.2008 Az. L 5 R 195/06 festgestellt, dass ein Rentenbezieher grundsätzlich auf seinen Rentenbescheid vertrauen kann. Insbesondere dann, wenn der Rentenbescheid für einen Laien schwer verständliche Berechnungen beinhaltet. Die zuviel gezahlte Rente muss  nicht zurückgezahlt werden und die Rentenversicherung kann den Bescheid auch nicht für die Zukunft aufheben

Zum ...

Weiterlesen: Rentenbescheid ist verbindlich

Beitragsaufstockung lohnt sich

Wie die Minijob Zentrale mitteilt, sind ca. 6,7 Millionen Menschen in einem Minijob tätig. D.h. der Verdienst beträgt nicht mehr als 400 Euro. Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass man durch eine eigene geringe Beitragsleistung seine späteren Rentenansprüche steigern kann. Auch erhält man sich dadurch den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, eine Leistung zur Rehabilitation oder auch Ansprüche für die Riester Rente.

Günstiger ...

Weiterlesen: Rentensteigerung durch Minijobs

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